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Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über die universitäre Hochschulbildung

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Marcel Schwerzmann

Sehr geehrte Damen und Herren

Frage 1

Die Universität Luzern will das Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin zu einer Fakultät machen. Sind Sie mit der Änderung von § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die universitäre Hochschulbildung (Universitätsgesetz, UniG) vom 17.1.2000 (SRL Nr. 539)

Nein.

Begründung/Bemerkung zu Frage 1:

Prinzipiell sieht die SVP dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Medizinischen Ausbildung von Ärzten. Die hier vorgeschlagene Ausrichtung einer Fakultät für «Gesundheitswissenschaften und Medizin» kann diesem grundliegenden Bedürfnis nicht Rechnung tragen. In welchem Wirtschaftsbereich werden Gesundheitswissenschaftler tätig sein? Sind dies nun «Light-Ärzte», die den jahrelangen Ärztemangel der Schweiz beheben werden? Oder sind es Wissenschaftler, die mit medizinischem Halbwissen Wirtschaftsbetriebe, Spitäler oder Kantonsverwaltungen in Ihren Entscheiden beraten sollen? Die Schaffung einer medizinischen Fakultät macht nur dann Sinn, wenn auch ein kompletter medizinischer Studiengang mit einer Erhöhung der Zahl von ausgebildeten Ärzten einhergeht. Es herrscht ein gravierender Ärzte-Mangel. Hier würde es die Schaffung einer schlanken «Medical School» ohne breite Forschungseinrichtungen ermöglichen die Zahl der Medizinstudenten und somit der angehenden Ärzte zu erhöhen und damit die Sicherheit der medizinischen Versorgung im Kanton Luzern zu erhöhen.

Frage 2

Die Universität Luzern will eine Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie errichten. Sind Sie mit der Änderung von § 10 Abs. 1 des Universitätsgesetzes einverstanden?

Nein.

Begründung/Bemerkung zu Frage 2:

Auch in dieser Frage hat die SVP eine wesentlich andere Optik. Aktuell fehlt es an klinischen ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen und ergänzend dazu wie in Frage 1 ausgeführt natürlich die entsprechenden Psychiaterinnen und Psychiater. Die Schaffung einer Fakultät für «Verhaltenswissenschaften und Psychologie» in dieser mehr «soziologischen und ideologischen» Ausrichtung ist somit wenig sinnvoll, wenn man weiss, wie hoch der Bedarf an klinischen Psychologen wäre. Es scheint uns, dass man hier die Strategie am Reisbrett entwickelt wurde, statt dass man dem notwendigen Bedarf in der Gesundheitsbranche gerecht würde.

Frage 3

Die Universität Luzern kann aus dem Jahresgewinn Eigenkapital bilden. Dieses darf zurzeit höchstens 10 Prozent des jährlichen Bruttoaufwandes erreichen. Vorgeschlagen wird, die Limite auf 20 Prozent zu erhöhen. Sind Sie mit der Änderung von § 28a Abs. 2 des Universitätsgesetzes einverstanden?

Ja.

Begründung/Bemerkung zu Frage 3:

Die vorgeschlagene Erhöhung der Eigenkapitalgrenze von 10 auf 20 Prozent kann aus Sicht des Universitätsbetriebes nachvollzogen werden. Diese Finanzreserve wird es der Universität ermöglichen, bei Kürzungen seitens des Kantons entsprechende Defizite selber decken zu können. Der Kanton Luzern könnte bei gutem Geschäftsgang zwar keine Mittel abschöpfen, hätte aber auch nicht das Risiko bei negativen Jahresabschlüssen diese decken zu müssen. Aus diesen Gründen unterstützt die SVP diesen Vorschlag der Regierung.

Frage 4

Sind Sie mit den übrigen vorgeschlagenen Änderungen des Universitätsgesetzes, welche organisatorischer Natur sind, einverstanden?

Ja.

Begründung/Bemerkung zu Frage 4:

Die SVP ist mit den Änderungen der internen Organisation einverstanden. Die Präzisierung des Universitätsgesetzes sind gut begründet und nachvollziehbar. Aus unserer Sicht machen die Anpassungen der internen Organisation Sinn und die notwendigen Präzisierungen schaffen Klarheit und sind stimmig zu übergeordnetem Recht.

Weitere Bemerkungen:

Das geforderte Wachstum der Studienangebote und der Studierendenzahlen hat natürlich Auswirkungen auf die erforderlichen Raumangebote und die Grundfinanzierung. Für einen funktionierenden Betrieb will der Kanton den drei Luzerner Hochschulen eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung stellen und ihre Grundfinanzierung sichern. Der Kanton hat und wird die Infrastruktur massiv ausbauen, ebenso wird die Grundfinanzierung erhöht. Die SVP vermisst hier seit Jahren ein Bekenntnis zur Qualität, statt nur Quantität als erstrebenswertes Ziel zu formulieren.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und die Berücksichtigung unserer Anliegen.

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Luzern

 

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