Stellungnahme zur Vernehmlassung “Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz vor Naturgefahren”.
Kanton Luzern
Bau – Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Luzern 20.2.2020
Vernehmlassung Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz vor Naturgefahren
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren.
Vielen Dank für Ihre geschätzte Einladung zur Vernehmlassung mit Schreiben vom 15.11.2019.
Vorbemerkung
Die ausführliche Einleitung zur Botschaft der Vernehmlassung trägt den neuen, gesetzlichen Bedingungen und den Ueberlagerungen durch Bundesrecht durchaus Rechnung, insbesondere auch den Modifikationen der Planungen durch die strukturell verschiedenen Uebergänge zum neuen Recht. Dies betrifft das total revidierte Wasserbaugesetz ab 1.1.2020 und das revidierte Kantonale Waldgesetz für die Massnahmen zum Schutz vor Massenbewegungen. Sie haben mit den vorliegenden Massnahmen diese verflochtenen Schwierigkeiten entwirrt und mit einer um 1 Jahr verlängerten Planungsperiode bereit gemacht für die weiteren Planungsphasen nach neuem Recht
Detailbemerkungen
Wir sind beeindruckt, wie sie die Verknüpfung von Gefahren, materiellen und wirtschaftlichen Werten sowie technischer Besonderheiten in einem interessanten Gefahren-Score mit Aktions-Ableitungen systematisiert haben, als taugliches Mittel zur Beurteilung der Situation bis in alle Einzelheiten der Luzerner Gewässer und deren Gefahren über den ganzen Kanton hinweg. Dies als Grund-Raster für die detaillierte Beurteilung der einzelnen Positionen in ihren lokalen Begebenheiten. Mit dieser Leitschiene für die Priorisierungen von sich klar aufdrängenden Ausführungskonzepten sind wir einverstanden, vor allem wenn die gesprochenen Mittel (AFP) plangemäss verwendet werden, wobei wir uns im klaren sind, dass sich die Natur nie genau vorausberechnen lässt. Von einer Stellungnahme gegenüber einzelnen Projekten möchten wir absehen, da uns natürlich die fachlichen und lokalen Voraussetzungen fehlen. Immerhin erscheint das Massnahmenprogramm im Wasserbau und auch dasjenige zum Schutz von Masenbewegungen ausgewogen, zielorientiert und das ganze Kantonsgebiet berücksichtigend. Wir hoffen, dass der erstaunliche Projektüberhang zügig abgebaut werden kann im Rahmen der vorgesehenen Kredite, die sich für uns in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Diejenigen Kleinprojekte die ohne Kostenzahlen dargestellt werden (Anhang I) werden sicher in der def. Vorlage noch beziffert werden können. Der Landerwerb ist immer eine heikle Sache und wir haben schon bei anderer Gelegenheit hingewiesen, dass die Aufteilung dieser Aufgabe auf zwei Departemente nicht optimal ist. Das aktuelle Massnahmenprogramm 2020-2025 erachten wir als Uebergangsprogramm bei veränderten gesetzlichen Bestimmungen und auch geänderter Finanzierung. Das zu erwartende Massnahmenprogramm 2025-2029 sollte dann definitiv den «courant normal» darstellen und damit etwas verständlicher werden für das Verständnis von Milizparlamentarierinnen und Milizparlamentarier.
Schlussbemerkung
Die SVP des Kantons Luzern unterstützt vorbehaltlos das vorliegende Massnahmenprogramm 2020-2025 zum Schutz vor Naturgefahren. Wie oben erwähnt stellt es eine kluge, systematisierte und begründete Aufgaben-Realisierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel dar.
Mit bestem Dank für die Gelegenheit zur Vernehmlassung.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Kanton Luzern / Fraktion KR
Räto B. Camenisch VBK