SVP Vernehmlassungsantwort zur Sammelverordnung
Fragebogen
Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 14065/15 i.S. Lacatus c. Suisse / Änderung der Verordnung über das Sammeln von Gaben und den Verkauf von Abzeichen (Sammelverordnung)
1. Präzisierung des Bettelverbots(§ 6 Absatz 1a Entwurf; Erläuterungen Kap. 2.3.2) Zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zum Schutz von Kindern ist eine Sammelbewilligung zu verweigern, wenn eine natürliche Person in organisierter Art und Weise betteln oder andere Personen zum Betteln schicken will. Sind Sie damit einverstanden? |
☒ Ja, Es ist in keiner Weise zu dulden, dass organisierte Banden beispielweise Ihre Kinder als Schutzschilde verwenden, um gewisse Gesetzeslücken zu nutzen. Die SVP spricht sich klar gegen diese moderne Form von Menschenhandel verbunden mit Kinderarbeit aus. |
2. Auflagen und Bedingungen(§ 6 Absatz 2; Erläuterungen Kap. 2.3.2) |
☒ Ja, Die Behörden in den jeweiligen Ortschaften kennen die Bedürfnisse der Umgebung und der Bürgerinnen und Bürger besser und können bessere Einschätzungen abgeben, wo und was erlaubt werden kann. |
3. Rechtsmittelregelung(§ 11 Entwurf; Erläuterungen Kap. 3) |
||
Es wird vorgeschlagen, die Rechtsmittelregelung mit der kantonal normierten Rechtsmittelordnung in Übereinstimmung zu bringen. Neu soll gegen Entscheide der Bewilligungsinstanzen beim Justiz- und Sicherheitsdepartement und nicht mehr beim Regierungsrats Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Sind Sie damit einverstanden? | ||
☒ Ja. Eine einheitliche Regelung ist sinnvoll. | ||
4. Weitere Bemerkungen? |
||
Grundsätzlich ist es stossend, wenn Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung über supranationale Gerichtsentscheide die vorherrschenden Normen in unserem Land und den einzelnen Kantonen bestimmen können. Föderalismus ist durch solche Entscheide nicht möglich. Die Rechtsordnung entfernt sich so unnötig vom Denken und von den Gepflogenheiten vor Ort.
Wer nicht fähig ist, einer Arbeit nachzugehen wird vom Staat finanziell unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt gerade im Wissen darum, dass damit das Betteln und seine Begleiterscheinungen verhindert werden sollen. Mit dem Gerichtsurteil wird der Kanton Luzern in diesem Bestreben zurückgeworfen.Die SVP bedauert, dass der Kanton Luzern faktisch gezwungen wird, dieses Gerichtsurteil umzusetzen. Mit der Vernehmlassungsvorlage wurde eine Lösung gefunden, die eine restriktive Umsetzung ermöglicht. Dies unterstützt die SVP. Sie fordert jedoch ein, dass diese restriktive Umsetzung in der Praxis auch tatsächlich vollzogen wird. |