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Vernehmlassung

Vernehmlassung Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes

Die SVP Kanton Luzern bedankt sich, zum Entwurf einer Revision des Steuergesetzes Stellung nehmen zu dürfen. Ergänzend zum Fragebogen äussert sie sich fristgerecht wie folgt:

  1. Ausgangspunkt

Die SVP zeigt sich irritiert darüber, dass der Ausgangspunkt für die Steuergesetzrevision 2025 der Wirkungsbericht zur Existenzsicherung sein soll. Die Umsetzung der dort erwähnten Massnahmen ist ein berechtigtes Anliegen und wird im Grundsatz auch von der SVP unterstützt. Es war aber bisher zu keinem Zeitpunkt davon die Rede, dass die Steuergesetzrevision 2025 aufgrund der dortigen Ergebnisse gestartet wird. Bis jetzt war unser Verständnis, dass die finanzielle Gesundung eine Steuergesetzrevision möglich macht und damit die Massnahmen der Vergangenheit (insbesondere STAF-Vorlage) zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern sind. Ausserdem bestand Konsens darüber, dass die geplante OECD-Mindestbesteuerung Auswirkungen auf die steuerliche Attraktivität und somit auf den Steuerwettbewerb hat, die zu berücksichtigen sind.

  1. Bedarf

Die SVP erachtet den Bedarf für eine Steuergesetzrevision zwingend als gegeben. Das vom Regierungsrat vorgelegte Paket ist im Grundsatz nachvollziehbar. Dennoch liegt die Gewichtung der Massnahmen nach unserer Beurteilung falsch und muss überarbeitet werden.

  1. Finanzielle Ausgangslage

Der Kanton Luzern hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und die finanzielle Gesundung konnte voranschreiten. Die steigende Ausschüttung der SNB-Gewinne verschaffte einen zusätzlichen Schub. Im Zug dieser Entwicklungen wurden die Ausgaben im Kanton Luzern innerhalb von zwei Jahren dramatisch hochgefahren. Im Zug der beispiellosen Budgetausweitung wurden nicht nur Schwerpunkte gesetzt. Vielmehr wurden grossflächig Budgeterhöhungen eingestellt. Auf eine Priorisierung wurde verzichtet. Zu einem geringeren Teil wurden die Mittel für eine Senkung des Steuerfusses verwendet.

Mit dem (abgelehnten) AFP 2023-2026 versprach der Regierungsrat, die notwendige Priorisierung im nächsten AFP vorzunehmen.

Die Hochrechnung II für das Jahr 2022 zeigt sich besser als erwartet. Es ist zu erwarten, dass dabei auch nachhaltige positive Entwicklungen enthalten sein dürfen. Gleichzeitig muss für 2023 ein Ausfall der SNB-Gelder beklagt werden. Insgesamt zeigt sich die Finanzlage deshalb angespannt. Die versprochene Priorisierung ist unerlässlich, um die gleichgewichtige Entwicklung der kantonalen Finanzen zu garantieren.

Richtigerweise hat das Parlament im AFP einen Platzhalter für eine Steuergesetzrevision eingestellt. Bei der Höhe des Platzhalters handelt es sich nach unserer Beurteilung um einen Minimalbetrag, der für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen ist.

  1. Form der Steuergesetzrevision

Die SVP unterstützt steuerliche Entlastungen durch eine Steuergesetzrevision. Weitere Steuerfusssenkungen sind momentan nicht prioritär. Mit der Steuergesetzrevision ist es möglich, Gruppen gezielt zu entlasten und gleichzeitig Massnahmen vorzusehen, die aus Wettbewerbsgründen notwendig sind. Für die SVP ist es zwingend, dass eine Steuergesetzrevision sowohl juristische als auch natürliche Personen entlasten muss.

  1. Massnahmen bei den juristischen Personen

Die SVP unterstützt die Massnahmen bei den juristischen Personen. Die Massnahme bei der Patentbox dürfte kaum zu Ausfällen führen und ist deshalb in erster Priorität umzusetzen. Die Massnahme bei der Kapitalsteuer ist aus Wettbewerbsgründen notwendig. Mit der Massnahme schliessen wir zu anderen Kantonen auf. Da die Kapitalsteuer die Substanz angreift, ist sie volkswirtschaftlich schädlich. Die Massnahme ist deshalb auch ökonomisch richtig. Die Massnahmen beim F&E-Abzug dürften in der Tendenz zu hohen Ausfällen führen. Der Kanton Luzern ist bisher kein typischer Forschungskanton. Mit der Massnahmen besteht die Chance, hier aufzuholen. Die SVP unterstützt die Option beim F&E-Abzug. Sollte im Rahmen der Güterabwägung eine Reduktion der Massnahmen bei den juristischen Personen angezeigt sein, wäre die Reduktion der Kapitalsteuer zu etappieren.

  1. Massnahmen bei den natürlichen Personen

Bei den Massnahmen bei den natürlichen Personen sieht die SVP Optimierungsbedarf. Die SVP unterstützt die starke Reduktion bei der Besteuerung der Kapitalbezüge aus Vorsorge. Diese Massnahme ist notwendig. Die Zahlen der letzten Jahre legen nahe, dass der Kanton Luzern in diesem Bereich aufgrund der im Vergleich hohen Besteuerung viel an Steuersubstrat einbüsst. Der vorgeschlagene zweistufige Tarif entlastet im Vergleich zum heutigen System die hohen Bezüge überproportional. Wir können uns vorstellen, den Tarifknick deutlich höher festzusetzen und im Gegenzug die Entlastung höherer Einkommen zu reduzieren. Tiefere Bezüge sollen eher stärker entlastet werden.

Die SVP unterstützt die Erhöhung der Drittbetreuungsabzüge. Die Angleichung an die Bundesregelung ist sinnvoll, auch angesichts der hier zu erwartenden Kompensation. Die Drittbetreuungsabzüge sollen jedoch an die Pensen geknüpft werden. Personen mit einem geringeren Pensum soll der maximal zulässige Drittbetreuungsabzug anteilsmässig gekürzt werden.

Die Abschaffung des Eigenbetreuungsabzugs lehnt die SVP ab. Der Eigenbetreuungsabzug ist eine Errungenschaft, welche erst auf Druck des Parlaments eingeführt wurde. Der Eigenbetreuungsabzug ist politisch ein wichtiges Signal an die Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Aus Sicht der SVP wäre dieser Abzug zu erhöhen. Das klassische Familienbild darf nicht benachteiligt werden und der Eigenbetreuungsabzug ist ein kleines Signal an diese Familien, dass ihre Arbeit geschätzt wird.

Den degressiven Sozialabzug beurteilen wir als kritisch. Wir unterstützen grundsätzlich eine Entlastung der niedrigen Einkommen. Ein zusätzlicher Abzug ist politisch jedoch unerwünscht. Grundsätzlich sollte die Zahl der Abzüge reduziert werden. Ausserdem ist bei der aktuellen Arbeitsmarktlage nicht zu erwarten, dass diese Massnahme deutlich mehr Arbeitskräfte generiert. Die Massnahme verspricht deshalb wenig Kompensationen, weshalb die dafür eingestellten Mittel um mindestens einen Drittel zu reduzieren sind.

Sollten aufgrund von zusätzlichen Massnahmen Reduktionen bei den geplanten Gefässen notwendig sind, so sind die Mittel für den degressiven Sozialabzug sowie die Maxima bei den Abzügen für die Drittbetreuung zu reduzieren.

  1. Zusätzlich zu prüfende Massnahmen

Die SVP stellt fest, dass die Steuergesetzrevision 2025 noch nicht ausgewogen ist. Ein mittelständischer Haushalt profitiert aktuell zu wenig, um das Paket in einer Volksabstimmung aus Überzeugung zu unterstützen. Wir fordern deshalb die Prüfung folgender Massnahmen:

  • Senkung des Vermögenssteuertarifs von 0.75 Promille auf 0.625 Promille. Eventualiter ist wenigstens der Freibetrag bei der Vermögenssteuer von CHF 75’000/150’000 auf 100’000/200’000.- zu erhöhen, so wie es in der letzten Steuergesetzrevision zuerst vorgesehen war. Bei der Vermögenssteuer waren in den letzten Jahren die höchsten Kompensationen festzustellen. Dieser Substanzgewinn ist zu konsolidieren. Mit der Massnahme können zudem auch unerwünschte Entwicklungen bei der Vermögenssteuer auf Liegenschaften aufgrund der übermässigen Preisentwicklung abgefedert werden.
  • Senkung bei der Besteuerung von Grundstückgewinnen. Diese werden stossenderweise nach wie vor mit einem deutlich höheren Satz von 4.2 Einheiten besteuert, während der durchschnittliche Steuerfuss bei 3.4 Einheiten liegt. Ausserdem besteht auch gegenüber den Immobilienfirmen eine deutliche Benachteiligung für Grundstückgewinne im Privatvermögen.
  1. Folgen für die Gemeinden

Es ist wichtig, die Auswirkungen auf die Gemeinden genau zu prüfen. Aufgrund des drohenden wirtschaftlichen Abschwungs und des hohen Kostendrucks können wir die Ängste der Gemeinden nachvollziehen. Die SVP unterstützt deshalb eine höhere Beteiligung der Gemeinden an den Mehrerträgen. Die Gemeinden sind mit mindestens 20 Mio. aus den Mehrerträgen aus der OECD-Mindestbesteuerung zu beteiligen. Der Betrag zu Gunsten der Gemeinden ist absolut festzulegen. Das Verteilungsgefäss ist in Absprache mit den Gemeinden festzulegen. Eine Verteilung über die Sondersteuern lehnen wir ab, da die Auswirkungen zu einseitig wären. Auch strukturschwache Gemeinden müssen von diesen 20 Mio. profitieren können. Denkbar wäre für die SVP ein Pro-Kopf-Gefäss (z.B. EL) zur Verteilung zu nutzen.

Die SVP regt zudem an, für die Reduktion der Kapitalsteuer eine Etappierung zu prüfen und deren Wirkung erst für 2027 oder 2028 vorzusehen.

→hier geht es zum Fragebogen←

 

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