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Vernehmlassung

Vernehmlassung Sonderabgabe Altlasten

Verlängerung der Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten (§32a Abs. 2 EGUSG)

Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Fabian Peter,

sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, mittels Vernehmlassung zur Verlängerung der Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten Stellung nehmen zu dürfen. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) äussert sich dazu wie folgt:

 Länge und Zeitpunkt der Vernehmlassung

Die Länge und den Zeitpunkt der Vernehmlassung müssen wir einmal mehr kritisieren. Es widerspricht den Vereinbarungen, dass bei „kleinen“ Vernehmlassungen ein Teil der ohnehin nur knappen 30 Tage noch in die Ferien fällt. Im vorliegenden Fall fällt 1/3 dieser Frist in die Ferien und die eingeräumte Verlängerungsfrist von einer Woche liegt ebenfalls noch in der Ferienzeit. Hinzu kommt, dass diese Vernehmlassung nicht in der Liste der geplanten Vernehmlassung des BUWD aufgeführt war. Wir werden diesen Ablauf an den nächsten Dulliker-Gesprächen thematisieren.

Grundsätzliche Kritik an der Verlängerung

 Die Sonderabgabe wurde befristet eingeführt. Die Befristung war das zentrale Argument, warum die SVP der Einführung der Abgabe im Rahmen des Konsolidierungspakets KP 17 zugestimmt hat. Die SVP, welche der Einführung von neuen Steuern, Gebühren und Abgaben grundsätzlich äusserst kritisch gegenübersteht, lehnt eine Verlängerung ohne stichhaltige Begründung grundsätzlich ab.

 Folgen bei einer Nichtverlängerung

Wird die Sonderabgabe nicht verlängert, werden zunächst die Fondsgelder verwendet. Sobald die Gelder aufgebraucht sind, tragen die Gemeinden die altlastenrechtlichen Ausfallkosten aus ihren Steuergeldern.

Mit dem Konsolidierungspaket KP 17 wurden die altlastenrechtlichen Ausfallkosten kommunalisiert. Um die Gemeinden vor übermässigen Belastungen zu schützen, wurde die Sonderabgabe eingeführt. Zwar wurde bereits beim Beschluss der Massnahme darauf hingewiesen, dass die Befristung auf 5 Jahre nicht genügen wird, um die ganzen Ausfallkosten zu bezahlen. Angesichts der Gesundung der Kantonsfinanzen muss aber dennoch darüber diskutiert werden, ob eine Kommunalisierung weiterhin gerechtfertigt ist oder ob sich die Voraussetzungen nicht grundsätzlich geändert haben. Es stellt sich die begründete Frage, ob die Überbürdung der Kosten auf die Gemeinden ohne Gegenfinanzierung gerechtfertigt ist. Diese Frage müssen wir mit nein beantworten. Hingegen erachten wir es als prüfenswert, die Massnahme aus dem KP 17 ganz rückgängig zu machen. Ein solcher Entscheid wäre nicht unüblich, sind doch zahlreiche andere Massnahmen aus dem KP 17, z.B. im Personalbereich, ebenfalls rückgängig gemacht worden.

Die Position der SVP

Die SVP sieht grundsätzlich einen Regulierungsbedarf. Ein einfaches Auslaufen der Sonderabgabe erachten wir als keine Option. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Massnahme aus dem KP 17 rückgängig gemacht werden soll und die altlastenrechtlichen Ausfallkosten wieder vom Kanton getragen werden sollen. Wir erwarten eine detaillierte Überprüfung dieser Option, allenfalls auch mit einer weiteren Vernehmlassung. Die Verlängerung der Sonderabgabe erachten wir nur als zweitbeste Lösung. Sollte der Regierungsrat auf eine Prüfung der Kantonalisierung verzichten und dem Parlament nur die Verlängerung der Sonderabgabe vorlegen, werden wir eine Rückweisung der Botschaft prüfen.

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie auf unser Anliegen eingehen können.

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Luzern            

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