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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort AFR 18

1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Notwendigkeit der AFR 18

Die SVP-Fraktion ist der Idee einer Aufgaben- und Finanzreform im Parlament mit wenig Euphorie entgegengetreten. Ausgangspunkt der auslösenden Motion war eine Vermischung mit dem Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen, welche die SVP strikt abgelehnt hat. Eine Überprüfung der Aufgabenzuteilung konnte die SVP unterstützen, erwartete davon aber bezüglich Einsparungen nie grosse Wunder. Für die SVP gibt es im Bereich der Aufgabenteilung zwei grosse Pendenzen: Die Revision des Wasserbaugesetzes und die Anpassung des Kostenteilers in der Volksschule auf 50:50. Beide Themen sind Überbleibsel der Finanzreform 08 und vordringlich zu lösen.
Die SVP anerkennt, dass intensiv an der Erledigung dieser beiden Pendenzen gearbeitet wurde. Die vorliegende Botschaft stellt zwar noch keine mehrheitsfähige Lösung dar, doch steht man näher als je zuvor an einer Lösung.
Die SVP sieht die Notwendigkeit einer AFR 18 insgesamt als gegeben. Die beiden grossen Pendenzen sind aber zwingend in diesem Geschäft zu erledigen.

1.2 AFR 18 nur mit Zustimmung von Regierung und Gemeinden
Die Aufgaben- und Finanzreform ist ein komplexes und sehr umfangreiches Projekt zwischen Kanton und Gemeinden. Bei einem Umverteilungsvolumen von 200 Millionen hat es wesentliche Konsequenzen für den Kanton und die Gemeinden als Ganzes, aber auch für die einzelnen Gemeinden. Ein Geschäft von dieser Tragweite kann deshalb nur mit der Zustimmung von Kanton und der Mehrheit der Gemeinden zum Erfolg geführt werden. Eine Vorlage von diesem Umfang ohne Zustimmung der Gemeinden ins Parlament zu bringen, beurteilen wir als nicht verantwortbar. Die politische Mitwirkung der Gemeinden im Projekt endet mit der Verabschiedung der Vorlage im Projekt. Danach haben die Gemeinden erst ganz am Schluss des politischen Prozesses wieder das Instrument des Gemeindereferendums. Dabei handelt es sich um ein reines Veto-Instrument, mit dem Vorlagen verhindert, aber nicht mehr korrigiert werden können. Das Gemeindereferendum als Instrument ist aber dermassen stark, dass von einer Ablehnung der Vorlage ausgegangen werden muss, wenn dieses Instrument ergriffen wird. Die SVP geht davon aus, dass eine AFR 18 ohne Unterstützung der Gemeinden ein Gemeindereferendum provozieren und letztlich scheitern wird.
Aus diesem Grund wird die SVP nur eine Vorlage unterstützen, die von der Mehrheit der Gemeinden unterstützt wird. Einen Kampf gegen die Gemeinden lehnt die SVP ab.

1.3 Keine einseitige Gesundung des Kantons zu Lasten der Gemeinden
Wir beurteilen die Forderung der Regierung, bei den Gemeinden 20 Millionen einzufordern, als nicht statthaft. Die Gemeinden haben in den letzten Jahren gezeigt, dass sie finanzpolitische Herausforderungen lösen können. Sie haben ihre neuen Aufgaben wie die Pflegefinanzierung oder das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht übernommen und konsolidiert. Sie haben gleichzeitig viele Sparpakete gestemmt und so ihre Finanzen wieder ins Gleichgewicht gebracht. Den meisten Gemeinden geht es heute gut – auch jenen, die aufgrund überdurchschnittlichen Wachstums beträchtliche Zahlungen aus dem Finanzausgleich verloren haben. Es ist nicht statthaft, diese Gemeinden für ihre umsichtige Finanzpolitik zu bestrafen. Der Kanton sieht sich seinerseits einem stetigen Ausgabenwachstum unterworfen. Es ist bis heute nicht gelungen, dieses zu korrigieren. Leistungskürzungen wurden fast keine vollzogen, jedoch Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich herangezogen. Insgesamt scheinen die Gemeinden ihre Finanzen besser steuern zu können. Dafür dürfen sie nicht bestraft werden.
Wir anerkennen, dass die Gemeinden mit einem Beitrag von 5 Millionen an eine erfolgreiche AFR 18 ein akzeptables Angebot gemacht haben, mit dem das Projekt in ein Gleichgewicht gebracht werden kann. Wenn sich eine AFR 18 mit einem Nettogewinn für den Kanton von 20 Millionen und einer Nettobelastung der Gemeinden von maximal 5 Millionen realisieren lässt und die Gemeinden diesem Paket zustimmen, trägt die SVP dieses Paket mit. Sollte sich dieses Ansinnen als schwierig erweisen, muss der Kanton den Gemeinden allenfalls entgegengehen. Die AFR 18 war nie als Sparübung konzipiert – daran muss sich auch der Kanton halten.
Der Regierungsrat hat im Rahmen des Finanzleitbildes angekündigt, das kantonale Engagement im Finanzausgleich reduzieren zu wollen. Im Vordergrund stand dabei die Senkung des Kantonsanteils im Ressourcenausgleich mit einer Stärkung des horizontalen Ausgleichs. Die Luzerner Gemeinden zeigten sich diskussionsbereit, verlangten aber die Kopplung an die AFR 18 mit einer teilweisen Gegenfinanzierung.

Wir unterstützen grundsätzlich die Reduktion des kantonalen Engagements im Finanzausgleich. Wir anerkennen gleichzeitig den Bedarf nach einer Gegenfinanzierung. Wir sehen deshalb eine Reduktion des kantonalen Engagements im Finanzausgleich bei einer Nettobelastung der Gemeinden von 5 Mio. Franken im Rahmen der AFR 18 als gangbaren Weg. Diese Forderung ist im Zielzustand umzusetzen.

2. Beurteilung der AFR 18
2.1 Gesamtbeurteilung

Die SVP kann die Stossrichtung der AFR 18 mit einem Kostenteiler Volksschule von 50:50 und einer Bereinigung des Wasserbaus im Sinn der 2. Vernehmlassung unterstützen. Im Endzustand ist die Nettobelastung der Gemeinden jedoch bei maximal 5 Millionen einzustellen. Die Verwerfungen zwischen den Gemeinden sind so gering wie möglich zu halten. Wir sehen hier die von den Gemeinden artikulierte Grenze von Fr. 60.-/EW. Die dynamische Analyse muss eine faire Entwicklung über die nächsten 10 Jahre nachweisen. Um dies sicherzustellen, ist ein Monitoring zu führen, welches jährlich mit den Gemeinden zu besprechen ist.
Die Gegenfinanzierungen akzeptieren wir im Grossen und Ganzen, wobei weitere Massnahmen zur Schliessung der bestehenden Lücke zu suchen sind. Die von uns nicht mitgetragenen Massnahmen sind in Kapitel 5 beschrieben.

2.2 Bemerkungen zu einzelnen Massnahmen
Die SVP beurteilt die Massnahmen nach den Prinzipien des AKV-Prinzips, des Aequivalenzprinzips und des Subsidiaritätsprinzips.

2.2.1 Entschädigungen Steuerwesen
Die SVP lehnt die Massnahme der Umverteilung der Entschädigungen im Steuerwesen ab. Die Gemeinden sollen für ihre geleistete Arbeit im Veranlagungs- und Inkassowesen der Sondersteuern angemessen entschädigt werden. Im Gegenzug sollen die Gemeinden weiterhin Beiträge an die Entwicklung von LuTAX bezahlen müssen.

2.2.2 Palliativ-Angebot
Die SVP lehnt die Ausweitung des Palliativ-Angebots konsequent ab. Eine Ausweitung der Leistungspflichten in einem Mantelerlass zu verstecken, beurteilen wir politisch ausserdem als nicht statthaft.

2.2.3 Neue Fachgruppen und Delegationen
Die SVP beurteilt es als nicht unkritisch, wenn mit der Volksschuldelegation und der Fachgruppe Sozialversicherungen neue Diskussionsrunden eingeführt wurden. Im Rahmen der letzten Sparpakete herrschte die Meinung vor, die Anzahl der Kommissionen und Beratergruppen eher zu reduzieren. Nun geht man eher wieder in eine andere Richtung. Wir finden es richtig, die bereits im VBG verankerte Volksschuldelegation wieder zu reaktivieren. Bei einem Volumen der Verbundaufgabe Volksschule von 640 Millionen ist es richtig, wenn es ein Gefäss gibt, in dem sich die Staatsebenen austauschen können. Bei der Fachgruppe Sozialversicherungen sind wir skeptisch – diese ist auf dem absoluten Minimum zu halten und darf keine Kosten auslösen.

2.2.4 Steuerfussabtausch
Die SVP hat sich bereits früher für eine Gegenfinanzierung des Kostenteilers Volksschule durch einen Steuerfussabtausch ausgesprochen. Die im Rahmen der AFR 18 vorgeschlagene Variante des Abtausches ist den bisherigen Varianten deutlich vorzuziehen, da damit die Interessen der Steuerzahler gewahrt bleiben. Selbstverständlich ist der Steuerfussabtausch kommunikativ eine grosse Herausforderung. Insbesondere muss es durchaus kritisch gewürdigt werden, wenn der Kantonssteuerfuss trotz Ablehnung in der Volksabstimmung per Gesetz um einen Steuerzehntel erhöht wird. Es ist immer und überall darauf hinzuweisen,
dass die Kompensation auf Gemeindestufe ebenso per Gesetz erfolgt und der Steuerzahler somit insgesamt nicht mehr bezahlt – in keiner Gemeinde. Dass damit ein Verzicht auf den Steuerfussbeschluss für das Jahr 2020 einhergeht ist technisch nachvollziehbar – politisch aber durchaus als Verlust zu werten.
Die SVP trägt den Steuerfussabtausch aber mit, wenn eine stimmige Globalbilanz erzielt wird, die auch von den Gemeinden mitgetragen wird. Allerdings verlangt die SVP eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf die Gesamtsteuerlast. Sollte sich zeigen, dass die Steuerlast über beide Staatsebenen gestiegen ist, ist dies zu kompensieren.

2.3 Lücke schliessen
Die SVP anerkennt, dass es bis zu einer Vorlage, die von Kanton und Gemeinden mitgetragen wird, noch eine beträchtliche Lücke zu schliessen gilt. Dazu gehören:
 Gesamtbelastung Gemeinden maximal 5 Millionen
 Verwerfungen maximal Fr. 60.-/EW
 Dynamisches Gleichgewicht
Für die SVP sind für das Schliessen der Lücke Kanton und Gemeinden verantwortlich. Die SVP sieht, dass dafür zeitlich ein grosser Druck besteht, damit die gesetzlichen Grundlagen rechtzeitig vorliegen. Trotzdem ist das Geschäft voranzutreiben und das Paket zwingend bis dahin bereinigen. Ein Hinausschieben der AFR 18 beurteilen wir nicht als gangbaren Weg.

2.4 Fazit / weiterer Prozess
Die SVP trägt die Vorlage in der Stossrichtung mit und unterstützt die Weiterbearbeitung. Der Prozess ist von Kanton und Gemeinden voranzutreiben. Eine Vorlage gegen die Gemeinden trägt die SVP nicht mit.
Die beträchtliche Lücke muss durch neue Massnahmen geschlossen werden, die der politischen Vernehmlassung allenfalls entzogen werden. Dies beurteilen wir politisch als heikel. Die fertige Vorlage ist deshalb nach unserer Beurteilung mit den wichtigen Playern in einem Schnellverfahren einer zusätzlichen Anhörung zu unterziehen. Dazu zählen wir insbesondere die Parteien und den VLG.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hoffen, dass Sie auf unsere Anliegen eingehen können.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Luzern

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