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Leserbriefe

Grundversorgung für alle

Seit die Politik beschloss, die Lücke in der Grundversorgung auf der Landschaft mit Regionalspitälern zu schliessen, hat sich die Bevölkerung des Kantons Luzern beinahe verdoppelt. Ein Trend, der laut Prognosen anhalten wird. Die Luzerner Regionalspitäler haben sich bewährt und sind statistisch gesehen in der Grundversorgung günstiger als Zentrumsspitäler. Dennoch gibt es immer wieder Kräfte, welche die Grundversorgung auf der Landschaft gefährden wollen. Bereits vor 20 Jahren wehrten sich Bevölkerung und Politik erfolgreich gegen einen Abbau. Folglich verabschiedete der Kantonsrat einen Planungsbericht mit klaren Eckwerten und Zielen. Die Pläne für das neue Spital Wolhusen wurden vollmundig vorgestellt, doch schon bald darauf liess der Spitalrat verlauten, dass man vom zugesicherten Leistungsangebot Abstand nehme: Statt eines Spitals für die Grundversorgung war nur noch eine «Rehaklinik mit ein paar Notfallbetten» geplant. Dies hat die Politik erneut auf den Plan gerufen.

Weil der Planungsbericht nachweislich zu wenig verbindlich ist, hat der Kantonsrat folgerichtig das Spitalgesetz angepasst. Die neue Vorgabe stellt sicher, dass „mindestens“ eine Grund- und Notfallversorgung für die gesamte Luzerner Bevölkerung gewährleistet wird und an allen drei Spitälern angeboten werden muss. Da das Gesetz keinen Ausbau der Leistungen fordert, entstehen auch keine zusätzlichen Kosten.

Mit dem Spitalgesetz wird jedoch Vertrauen und eine Verbindlichkeit geschaffen – ohne Mehrkosten, aber der notwendigen Flexibilität, die ein moderner Spitalbetrieb benötigt.

Willi Knecht,

Kantonsrat SVP, Menznau

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