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Medienmitteilung

Rückzug der Initiative „Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts“

Unterschriften sammeln bleibt für die SVP Kanton Luzern ein zentrales Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht nicht nur den Start einer Volksinitiative, sondern auch Anpassungen seitens der Regierung. Dieses Engagement ist ein bewährter Weg, um sowohl das letzte Wort beim Volk zu behalten als auch Kompromisse zu erreichen.

SVP Kanton Luzern zieht Initiative «Tempo50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» wegen Erfüllung des Zieles zurück

Die SVP Kanton Luzern erreicht einen wichtigen Erfolg in der Verkehrspolitik. Nach intensiven Gesprächen mit Mitinitianten und Verbänden zieht die Partei ihre Initiative «Tempo50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» zurück, da die vom Luzerner Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die zentralen Forderungen der SVP weitgehend umsetzen. Eine Volksabstimmung wird durch den Rückzug hinfällig.

Die Botschaft des Regierungsrats sieht vor, dass Tempo 50 auf den Hauptverkehrsachsen grundsätzlich erhalten bleibt und Tempo 30‑Zonen nur in Ausnahmefällen und nach klar definierten Kriterien eingeführt werden soll. Die Bewilligungen für Tempo‑30‑Zonen sollen künftig offen und auch klar nachvollziehbar geprüft und entschieden werden. Damit sind die wesentlichen Ziele der SVP erreicht und der Erfolg der Initiative gesichert. Die Anpassungen tragen sowohl den überregionalen Verkehrsbedürfnissen als auch den Sicherheitsanliegen der Bevölkerung Rechnung.

Unterschriften sammeln bleibt für die SVP Kanton Luzern ein zentrales Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht nicht nur den Start einer Volksinitiative, sondern auch Anpassungen seitens der Regierung. Dieses Engagement ist ein bewährter Weg, um sowohl das letzte Wort beim Volk zu behalten als auch Kompromisse zu erreichen. Gleichzeitig zeigt es, dass politische Einflussnahme durch bürgerliches Engagement möglich und wirksam ist.

Die SVP wird die Umsetzung der entsprechenden Verordnung in der Praxis aufmerksam verfolgen. Besonders wichtig ist, dass Tempo‑30‑Zonen nur in klar ausgewählten Einzelfällen eingeführt werden soll. Tempo 50 soll auf den Hauptachsen erhalten bleiben und die Regeln für die Einführung von Tempo‑30‑Zonen dürfen durch die  Verwaltung nur streng und offen angewendet werden. Nur damit wird sichergestellt werden, dass die Verkehrsregelungen praktisch bleiben und den Alltag der Luzernerinnen und Luzerner nicht unnötig erschweren.

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