Anfrage im Zusammenhang mit dem Memorandum 550 gegen 550
Das Memorandum „550gegen550„ (550 Lehrpersonen gegen den 550-seitigen Lehrplan 21) ist seit Dezember 2013 auf der gleichnamigen Webseite aufgeschaltet. Lehrpersonen aus der ganzen Schweiz können sich mit ihrer Unterschrift gegen den geplanten Lehrplan 21 und für die umfassende Überarbeitung desselben aussprechen. Schulleitungen im Kanton Luzern wurden von den Initianten von „550gegen550“ angeschrieben und aufgerufen, alle Lehrpersonen entsprechend zu informieren und auf die genannte Webseite aufmerksam zu machen. Der Unterschriftenrückfluss aus dem Kanton Luzern blieb trotz dieses Vorgehens fast aus.
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gab es Departementsinterne Hinweise an die einzelnen Schulleitungen und Verbände, wie sie mit dem Aufruf von „550gegen550“ umzugehen haben?
- Hat das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) Kenntnisse über getroffene Absprachen der Schulleitungen in Sachen „550gegen550“?
- Hat der Vorstand des Verbands der Luzerner Schulleiter Anweisungen zum Vorgehen gemacht?
- Welches sind die offiziellen Weisungen des Kantons, wie Schulleitungen mit Informationen, die an sie herangetragen werden, umzugehen haben? Oder anders gefragt, liegt es immer / nur beschränkt / nie im Ermessen der einzelnen Schulleitung, ob und wie sie Informationen an die Lehrpersonen weiterleiten?
- Welche grundsätzlichen Richtlinien und Anweisungen des BKD bestehen an die Schulleitungen, aber auch an die Lehrpersonen im Kanton Luzern, wie sie sich zum Lehrplan 21 zu stellen haben, resp. welche Aktivitäten in diesem Zusammenhang erlaubt oder untersagt sind? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
- Kann das Departement sicherstellen, dass die Dienststelle keine solchen Anweisungen an einzelne Kader- oder Schlüsselpersonen im Bildungsbereich geben?
Hellbühl, 1. April 2014
Barbara Lang, Kantonsrätin SVP, Malters