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Anfrage über den Amoklauf in Menznau

Am Mittwoch, 27. Februar 2013, schoss ein Mitarbeiter der Firma Kronoswiss in Menznau mit einer Pistole auf mehrere Personen. Nach der Schussabgabe sind drei Personen verstorben, darunter auch der Täter. Zwei Personen verstarben später im Spital, vier weitere wurden schwer und eine Person leicht verletzt.^

Der Täter, geboren 1971 im Kosovo, gelangte 1991 als Asylbewerber in die Schweiz und wurde bekanntlich im Jahr 2001 , trotz vorgängiger Verurteilung wegen eines Raubüberfalls , erleichtert eingebürgert.

Als Bürger von Menznau habe ich die enorme Betroffenheit der Bevölkerung hautnah miterlebt.

Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. In der 1. Medienmitteilung der Luzerner Polizei wurde der Täter als «42-jähriger Schweizer» beschrieben. In der 3. Medienmittlung am 1. März wurde der Täter als «42-jähriger Mann, welcher im Kosovo geboren ist», beschrieben.

a) Würde eine schnellere und transparentere Information durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement in diesem Bereich die Spekulationen und Gerüchte unterbinden und insbesondere auch glaubwürdiger erscheinen?

b) Ist es bei Namensnennungen in Polizeimeldungen nicht generell angebracht, schon von Beginn weg zu erwähnen, wenn es sich beim Täter oder Verdächtigen um einen eingebürgerten Ausländer handelt?

c) Erkennt man die Vorteile der oben erwähnten Praxis? Ist eine entsprechende Anpassung des Informationskonzepts vorgesehen?

2. Der Polizeieinsatz während den Gedenkfeiern und Beerdigungen war teilweise massiv, längere Zeit wurde sogar das Leichenhaus bewacht. War dieser Einsatz rückblickend notwendig und angemessen? Und wenn ja, wieso?

3. Der Täter war ein Schweizer Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft und lebte mit seiner Familie in der Schweiz, begraben wurde er allerdings im Kosovo. Ist dieses Vorgehen den besonderen Umständen zuzuschreiben und somit ein Einzelfall? Hat sich der Kanton an der Beerdigung oder dem Transport des Todesschützen finanziell beteiligt? Symbolisiert es eine gelungene Integration, wenn eingebürgerte Ausländer in ihrem Herkunftsland bestattet werden?

4. Gibt es noch andere Doppelbürger, welche ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hatten und deren letzte Ruhestätte nicht in der Schweiz liegt, obwohl die Angehörigen in der Schweiz leben? Wenn ja, aus welchen Nationen stammen diese Leute hauptsächlich? Und was sind ihre Beweggründe dazu?

5. Zur Klärung des Tatmotivs wurde bei der Luzerner Psychiatrie ein psychiatrisch-forensisches Gutachten über den Täter in Auftrag gegeben. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Ist ein solches Gutachten, da der Täter verstorben ist, in diesem Fall überhaupt machbar und sinnvoll?

Willy Knecht, Kantonsrat, Menznau

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