Anfrage: Warum wird das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt?
Am Samstag, den 9. Mai 2014 fand ein von der Stadt Luzern bewilligter “antikapitalistischer Tanz” statt. Beim Demonstrationszug wurden Feuerwerkskörper gezündet und etliche Teilnehmer waren vermummt. Obwohl im Kanton Luzern ein Vermummungsverbot besteht, wurde geltendes Recht von Teilen der Demonstranten nicht respektiert und von der Polizei nicht angewandt. Eine Intervention, wie es das Gesetz vorsieht, blieb aus. Dies, weil sich die Teilnehmer ansonsten an die Abmachungen gehalten haben sollten.
Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Warum setzt die Polizei geltendes Recht nicht um?
- Weshalb werden Vermummte an Demos immer wieder geduldet, obwohl ein Vermummungsverbot besteht?
- Nach welchen Kriterien wird über Intervention oder Nichtintervention entschieden?
- Wer hat den Auftrag um Nichtintervention gegen die Vermummten erteilt?
- Kleinste Tempoüberschreitungen werden konsequent verfolgt und bestraft, Verstösse gegen das Vermummungsverbot hingegen nicht. Sind im Kanton Luzern nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
- Ist eine solche Privilegierung von gewissen Kreisen statthaft?
- Wer haftet bei Sachbeschädigung von Vermummten, die ja nicht identifiziert werden können?
- Können die Veranstalter gebüsst werden, wenn sie vermummte Personen oder Pyros tolerieren?
- Wenn ja, warum wird dies nicht angewandt?
- Warum werden Demo-Bewilligungen an gewisse Kreise erteilt, von denen zu erwarten ist, dass sie gegen geltendes Recht verstossen?
- Kann die Behörde, welche solchen Kreisen Demo-Bewilligungen erteilt, bei Verstössen gegen geltendes Recht ihrerseits zur Rechenschaft gezogen werden?
- Bestehen im Schadensfall allenfalls Regressmöglichkeiten auf die Polizei, wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Normen?
Luzern, 15. Mai 2014
Pirmin Müller, Kantonsrat, Luzern
Weitere Unterschriften folgen.