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Geltendes Recht achten, Vermummungsverbot konsequent durchsetzen

Rund 350 Anhänger der linksextremen Chaotenszene zogen am vergangenen Samstag, 10. Mai 2014, durch die Stadt Luzern. Der Demonstrationszug führte ab 16 Uhr durch die Altstadt, über die Reussbrücke, Seebrücke bis zum Kurpavillon. An dieser angeblich “ruhigen und friedlichen” Demo wurden Pyros gezündet und der Verkehr während Stunden blockiert. Auch Vermummte verschreckten die Bevölkerung und begingen Straftaten. Die SVP des Kantons Luzern fordert eine strikte Umsetzung des Vermummungsverbots. Geltendes Recht hat für alle zu gelten, auch für sogenannte “Linksautonome”.

Obwohl das Vermummungsverbot im Kanton Luzern seit 2005 in Kraft ist und in § 9a des Übertretungsstrafgesetzes geregelt ist, wird es von den Behörden offenbar nur halbherzig angewandt oder schlicht nicht beachtet. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Stadt Luzern der linksextremen Szene auch dieses Jahr eine Demo-Bewilligung erteilte, obwohl die gleichen Kreise schon im Jahr 2013 gegen das Vermummungsverbot und folglich klar gegen die Auflagen verstossen hatten. Es kann nicht sein, dass die Chaotenszene mit Samthandschuhen angefasst wird, während die normalen Bürgerinnen und Bürgern an allen Ecken und Enden vom Staat geschröpft und mit bürokratischen Vorschriften geplagt werden.

Das vom Kantonsrat beschlossene Vermummungsverbot ist konsequent durchzusetzen und Zuwiderhandlungen sind zu bestrafen. Wer als Veranstalter für sich Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit in Anspruch nimmt, hat gleichzeitig auch die Pflicht, das geltende Recht zu respektieren. Auch wer bei Sachbeschädigungen von Vermummten haftet, muss klar geregelt werden. Wer sich politisch exponiert, soll sein Gesicht zeigen, alles andere ist feige und unehrenhaft.

SVP-Kantonsrat Pirmin Müller hat am heutigen Donnerstag, 15. Mai 2014, eine Interpellation mit dem Titel “Warum wird das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt?” eingereicht, mit welcher er den Regierungsrat zur Stellungnahme auffordert, weshalb geltendes Recht im Kanton Luzern nicht konsequent umgesetzt wird.

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