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Das Flüchtlingswesen als verkommenes Asyltheater

Eigentlich wissen wir es längst. Das Flüchtlingswesen ist zu einem eigentlichen Asyltheater verkommen. Wer es in die Schweiz schafft und einen Asylantrag stellt, lebt die nächsten vier Jahre auf Kosten von uns Steuerzahlern. Denn so lange dauert es im Schnitt, bis ein definitiver Entscheid gefällt ist. Unser Asylgesetz, unsere Asylindustrie und unsere fahrlässigen Gerichte (zum Beispiel Wehrdienstverweigerung in Eritrea als Asylgrund) machen dies möglich.

Warum ist dem so? Unser Asylgesetz fusst auf dem von der Wirklichkeit längst überholten Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951. Unter dem Eindruck des grausamen letzten Weltkrieges und der fürchterlichen Verbrechen in Nazi-Deutschland mit Massenvernichtung und Konzentrationslagern suchte die Weltengemeinschaft nach Schutz für Flüchtlinge, die einer solchen Hölle entkommen konnten.

Die so genannten Flüchtlinge, die heute bei uns Asyl beantragen, sind genau besehen zu weit über 90 Prozent nicht an Leib und Leben bedroht. Die überwiegend jungen Männer sind ganz einfach zu faul, um unter Mühen am Aufbau ihres eigenen Landes mitzuwirken.

Was ist zu tun? Unser Asylgesetz ist von Grund auf neu zu gestalten und das Abkommen von 1951 notfalls zu kündigen. Der Erstentscheid zu einem Asylantrag kann nur einmal an ein Gericht weitergezogen werden, das den definitiven Entscheid fällt. Eine eigene kurze Prozessordnung mit kurzen Fristen ist also nötig, und wer nicht aktiv mitwirkt, hat die daraus entstehenden Nachteile zu dulden. Ländern, die die Rücknahme verweigern, ist jede Entwicklungshilfe zu streichen. Würden übrigens die gegen drei Milliarden, die Bund, Kantone und Gemeinden heute für das Asylwesen ausgeben, in kontrollierte Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe investiert, könnte zu Gunsten der Notleidenden wesentlich mehr erreicht werden.

Wolfgang Sidler, Luzern

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