Das Ständemehr hat seine Berechtigung
Das Ständemehr ist ein elementarer Pfeiler der Schweizer Rechtsordnung. Sie sieht vor, dass Verfassungsänderungen, wie zuletzt der Familienartikel, neben dem Volksmehr auch die Zustimmung der Mehrheit der Kantone (oder Stände) benötigen, um in Kraft treten zu können. Seit die Mehrheit der Kantone am 3. März 2013 den Familienartikel abgelehnt hat (mit 13 zu 10), wollen einige sog. „Experten“ nun das Ständemehr abschaffen.
Die kleineren und mittleren Kantone sollen damit im Vergleich zu den bevölkerungsreichen Grosskantonen und Städten weiter entmachtet werden. Dabei hat das Ständemehr nach wie vor seine Berechtigung , sowohl heute als auch in Zukunft. Es ist eine äusserst wichtige Errungenschaft, um das Machtgleichgewicht und den Föderalismus zu wahren. Die Schweiz ist nicht umsonst ein Land der Ausgeglichenheit und Machtbalance.
Die Kantone müssen auch in Zukunft ein angemessenes Mitspracherecht haben, schliesslich greift jede zusätzliche Bundeskompetenz und jeder neue Verfassungsartikel direkt in ihre Souveränität und Gewalthoheit ein. Wenn nun gewisse Politiker und Kommunikationsberater mit der Abschaffung des Ständemehrs die bewährten und breit akzeptierten Spielregeln ändern wollen, bloss weil eine Abstimmung nicht nach ihrem Gusto verlaufen ist, outen sie sich als schlechte Verlierer.
Anian Liebrand, Sekretär SVP Kanton Luzern, Beromünster