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Dringliche Anfrage zu den Äusserungen von Regierungsräten zur Steuererhöhung in Zusammenhang mit dem Kollegialitätsprinzip

Vor einigen Jahren haben Regierung und Parlament die Steuerstrategie des Kantons Luzern beschlossen. Eines der Ziele war auch die Absenkung des Steuersatzes und Annäherung an unsere Nachbarkantone.

Auch in der Kantonsstrategie und im Legislaturprogramm 2011 , 2015 wurden diesbezügliche Aussagen gemacht.

Nun haben sich zwei Regierungsräte in den Medien dahingehend geäussert, dass der Kanton Luzern eine allfällige Steuererhöhung ins Auge fassen soll.

Hierzu folgende Fragen:

  • Mit welchem Auftrag haben sich die beiden CVP Regierungsräte in der Öffentlichkeit geäussert?

  • Wurden diese Äusserungen innerhalb der Regierung vorbesprochen?

  • Ist es Usus, dass sich Regierungsräte zu Dossiers ihrer Kollegen äussern?

  • Wie beurteilt die Regierung die Aussensicht eines solchen Vorgehens in Zusammenhang mit dem Kollegialitätsprinzip?

  • In wie weit ist die Regierung bereit, die in Strategie und Legislaturprogramm festgehaltenen Ziele, gerade im Fiskalbereich umzusetzen?

  • Luzern hatte in den letzten Jahren ein Ausgabenproblem; nun kann den Äusserungen der Herren Graf und Wyss entnommen werden, dass wir scheinbar ein Einnahmenproblem haben; stimmt dies und falls ja, seit wann hat sich diese Achse gedreht?

  • Ist es sinnvoll, derartige Äusserungen in den Medien von sich zu geben, ohne vorher die entsprechende Fachkommission informiert zu haben?

  • Wieso werden seitens Regierung die Aufgaben der Departemente nicht laufend hinterfragt; dies gerade im BKD?

  • Ist sich die Regierung bewusst, dass eine derartige Ankündigung in der Wirtschaft schlechte Signale setzt und nimmt sie allfällige Negativentscheide bei der Standortwahl bewusst in Kauf?

Wir danken der Regierung für die rasche Beantwortung dieser Fragen.

Aufgrund des Beginns der Finanzdebatten in den Kommissionen ist die Dringlichkeit gegeben.

Marcel Omlin, Kantonsrat, Rothenburg

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