Mitmachen
Artikel

Dringliche Motion zum Asylwesen

Der Regierungsrat wird beauftragt per sofort die Gemeinden von der jetzt gängigen Praxis für die Zahlung von Mutterschaftsbeihilfe an Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche noch nicht zehn Jahre in der Schweiz sind, zu entlasten, und die bereits getätigten Zahlungen mit den, vom Bund erhaltenen, Pauschalen zurück zu erstatten.

Die Gemeinden, in welchen sich Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich aufhalten, werden immer mehr, nicht nur mit personellem Aufwand in der Verwaltung, in der Schule und der sozialen Betreuung, sondern auch mit finanziellem Aufwand belastet.

Eine Belastung davon ist die Ausrichtung von Mutterschaftsbeihilfe auch an Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche sich noch nicht zehn Jahre in der Schweiz befinden.

Obwohl seit dem 1. Januar 2008 geltendem Asylrecht für die ersten fünf Jahre der Bund, für die weiteren fünf Jahre der Kanton und erst ab dem zehnten Jahr die Gemeinden zuständig wären, werden immer mehr Gemeinden zusätzlich mit der Ausrichtung von Mutterschaftsbeihilfe belastet.

Für die Betreuung dieser Personen erhält der Kanton in den ersten fünf Jahren eine Pauschalentschädigung welche pro Person und Tag an den Kanton ausbezahlt werden. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass die Gemeinden nun noch zusätzlich, zu all den anderen Belastungen, sich auch finanziell für deren Unterhalt beteiligen sollen.   

Bei den heutigen Problemen mit der Aufnahme von Asylsuchenden in den einzelnen Gemeinden wird erwartet, dass der Regierungsrat des Kanton Luzern diese Aufgabe nicht zulasten der einzelnen Gemeinden löst und diese sich selber überlässt. Es darf erwartet werden, dass die notwendigen Schritte unverzüglich gemacht werden um die betroffenen Gemeinden für ihre Aufwendungen zu entschädigen und nicht noch zusätzlich zu belasten.

“Die Regierung wird zur Umsetzung dieser Motion innert Jahresfrist beauftragt.”

Robi Arnold, Kantonsrat, Reiden

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden