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Dringliches Postulat zur Kostenbeteiligung des Kantons Luzern zum Erhalt der Spz M113 63/89

Der Regierungsrat wird beauftragt, umgehend Vertragsverhandlungen mit dem VBS aufzunehmen, um dem VBS anzubieten, die ausser Dienst gestellten ursprünglich 330 Schützenpanzer (Spz) M113 63/89 teilweise auf Kosten des Kantons Luzern zu unterhalten und zu lagern. Dabei soll er im Besonderen darauf hinwirken, dass die Verschrottung während den Vertragsverhandlungen unterbrochen wird.

Begründung

 

  1. Zurzeit ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit der Ausserdienststellung und Verschrottung von 330 Schützenpanzern des Typs M113 63/89 befasst. 
  2. Soweit bekannt, wurden bereits 30 Schützenpanzer von der Gotthard Schnyder AG, Emmen, verschrottet. Weitere 30 Schützenpanzer sollen im Verlaufe des Monats März zerstört werden. Die Schützenpanzer 61 bis 90 sollen ab dem 7. März 2012 abgerüstet und am 26. März 2012, nachts, zur Gotthard Schnyder AG verschoben werden. 
  3. Niemand bestreitet, dass die vorgenannten Schützenpanzer vollständig einsatzbereit sind und auch weiterhin für einen Ernsteinsatz gewartet werden können. Das VBS stützt die Verschrottung mutmasslich auf Art. 109a MG (Militärgesetz), in Kraft seit dem 1. Januar 2011, ab, wonach das VBS die Ausserdienststellung von Armeematerial besorgt. Soweit bekannt, rechtfertigt das VBS die Verschrottung der Panzer mit den zu hohen Kosten des Unterhalts und der Lagerung. 
  4. Aus Sicht der Unterzeichner erschwert die Zerstörung von 330 einsatzbereiten Schützenpanzern den von der Armee zu erfüllenden Verfassungsauftrag, das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen (Art. 58 BV). 
  5. Das Militärgesetz sieht in Art. 109a Abs. 2 MG vor, dass das VBS die für die Ausserdienststellung notwendigen Verträge abschliesst. Gestützt auf diese Grundlage und auf Art. 57 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV), wonach Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung sorgen, kann der Regierungsrat mit dem VBS Verhandlungen aufnehmen. Dabei kann er dem VBS anbieten, sich an den Kosten des Unterhalts der Schützenpanzer zu beteiligen. Dabei müssen die Panzer örtlich nicht verschoben werden, sondern sie können an den bestehenden Orten gelagert und unterhalten werden, wobei sich der Kanton Luzern teilweise an den Kosten beteiligen kann. Die Einzelheiten kann der Regierungsrat vertraglich aushandeln.
  6.  Mit diesem Angebot leistet der als militärfreundlich geltender Stand Luzern einen Beitrag an den verfassungsmässigen Schutz von Land und Bevölkerung in bewährtem gut-freundeidgenössischem Geist. In einer Krise könnte der Bund auf zusätzliche, einsatzbereite Mittel zurückgreifen.

Im Sinne der Aktualität und des laufenden Prozesses ist die Dringlichkeit gegeben.

Rothenburg, 7. März 2012  

Marcel Omlin

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