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Einführung der Einbürgerung auf Probe

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung des Bürgerrechtsgesetzes  vom 21. November 1994 vorzuschlagen (beispielsweise durch einen neuen § 10a): Neu soll geregelt werden, dass das Bürgerrecht an Ausländer zwischen 16 und 25 Jahren zunächst auf Probe erteilt wird. Die Probezeit soll fünf Jahre betragen.

Das Bürgerrecht soll definitiv erteilt werden, wenn gegen den Bürgerrechtsbewerber während der Probezeit nicht ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens (zur Definition siehe Art. 10 StGB) eröffnet wird und er danach rechtskräftig verurteilt wird.

Wird während der Probezeit ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens eröffnet und führt dies zu einer rechtskräftigen Verurteilung, verfällt das auf Probe erteilte Bürgerrecht definitiv.

Wird während der Probezeit ein Strafverfahren wegen eines Vergehens eröffnet und führt dies zu einer rechtskräftigen Verurteilung, so soll die Probezeit um weitere fünf Jahre seit Rechtskraft der Verurteilung verlängert werden. Wird während der verlängerten Probezeit erneut ein Strafverfahren wegen eines Vergehens eröffnet und führt dies zu einer rechtsrkäftigen Verurteilung, entfällt das auf Probe erteilte Bürgerrecht definitiv.

Begründung

Junglenker im Strassenverkehr erhalten seit dem 1. Dezember 2005 den Führerausweis nur noch auf Probe. Diese Massnahme trug wesentlich dazu bei, dass die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht werden konnte.

Im Kanton Luzern werden zunehmend schwere Straftaten (Verbrechen und Vergehen) durch eingebürgerte junge Ausländer begangen, welch erst seit kurzer Zeit im Besitze des Schweizer Bürgerrechts sind. Zurzeit fehlen die gesetzlichen Grundlagen, um für ausländische Straftäter die Einbürgerung wieder rückgängig zu machen.

Es soll die Möglichkeit zu einer Einbürgerung auf Probe geschaffen werden, damit im Bedarfsfalle eine Einbürgerung rückgängig gemacht werden kann.

Marcel Omlin
Nadia Britschgi

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