Mitmachen
Artikel

Erklärung der SVP-Fraktion zum kant. Budget 2012

Fraktionserklärung zu B 22a

Eintreten Kantonsrat 19. März 2012

(es gilt das gesprochene Wort) 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren

Wir danken für den überarbeiteten Voranschlag 2012. Der Rat hatte an seiner Session vom 12. und 13. Dezember 2011 den 1. Entwurf zurückgewiesen und eine Überarbeitung verlangt. Die abgelehnte Departementsreform 2011 wurde rückgängig gemacht.

Zum Voranschlag
Der zweite Entwurf schliesst mit einem Verlust von 8.8 Mio Franken. was gegenüber dem ersten Entwurf einer Verschlechterung von 31.8 Mio Franken gleichkommt. Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Gewinnausschüttung von 31.7 Mio Franken nicht mehr enthalten ist und dass ein Steuerminderertrag von 28.0 Mio budgetiert worden ist. Diesen Mindereinnahmen gegenüber stehen insgesamt 27.9 Mio Franken Verbesserungen. Grundsätzlich sind die Verbesserungen lobenswert.

Jedoch auf den zweiten Blick wird festgestellt, dass die Verbesserungen nicht aufgrund von Sparmassnahmen zustande gekommen sind, sondern sie sind in erster Linie auf den Dividendenertrag Luks mit 8.5 Mio Franken,  auf die Kürzung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen Lanzeitpflege Lups u. Uni Lu mit 2.0 Mio Fr. und auf die Reduktion von Sonderbeiträge an Gemeinden mit 6 Mio Fr zurückzuführen. Es fällt auf, dass einerseits viele Beiträge an Gemeinden sowie an Dritte gekürzt  und andererseits Gebührenerhöhungen sprich indirekte Steuern vorgenommen wurden. Quervergleiche mit früheren Jahren anzustellen ist schwierig, weil die Rechnungslegung geändert hat.

Obwohl das BIP lediglich ein Wachstum von 0.9 % vorsieht, wachsen die Ausgaben immer noch überdurchschnittlich um 3.2 %. Die Bevölkerung im Kanton Luzern wächst jährlich lediglich um ca 1.2 %. Das heisst die Ausgaben wachsen um 80.4 Mio Franken und der betriebliche Ertrag wächst lediglich um 1.48 % mit 36.6 Mio Franken. Einfach ausgedrückt heisst das, dass der Kanton mehr ausgibt als er einnehmen kann. In den letzten Wochen und Monaten konnten wir hören und lesen, zu welchem Fiasko mehr auszugeben statt einzunehmen, führt. Ein Leistungsstopp bzw. ein Moratorium beim Leistungsausbau auf der ganzen Linie tut Not und ist absolut unabdingbar.

Der Personalaufwand beträgt 620 Mio Franken , was einem Anteil von 17.8 % des Gesamtaufwandes entspricht. Das Wachstum beträgt 4.25 % und entspricht 25.3 Mio Franken. Bei 4726 Vollzeitstellen beträgt der Durchschnitt pro Stelle rund 130’000.00 Franken.

Der Transferaufwand macht gemäss Artengliederung mit rund 47 % vom Gesamtaufwand die grösste Position aus. Die Beiträge an Gemeinwesen und Dritte betragen insgesamt 1420 Mio Franken.

Die Investitionsrechnung verbessert sich um 200’000.00 Franken.

Schwerpunkte
Die Busseinnahmen sind von 18.8 auf 22.9 Mio Franken veranschlagt. Würde man das Wachstum mit dem Wachstum der immatrikulierten Autos gleichsetzen, dürften die Einnahmen lediglich um 0.5 Mio zunehmen. Es macht den Anschein, dass die Ordnungsbussen zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden sind und als finanzpolitisches Instrument missbraucht werden. Fakt ist auch, dass die Unfälle glücklicherweise trotz mehr Verkehrsteilnehmer seit 2010 abgenommen haben.

Im Rahmen der Kürzungen wurden die Wohnbausanierungen für Bauten im Berggebiet im Betrag von Fr. 500’000.00 gestrichen. Dem schwächsten Glied in der Kette wird damit Wohnqualität genommen.

Der wirtschaftfreundliche Kanton Luzern hat im Bereich Berufs- und Weiterbildung das Budget um rund 1.3 Mio Franken gestrichen. Darunter fällt die Kürzung der Honorare als Entschädigung für die Experten der Lehrabschlussprüfungen von Fr. 50.00 auf Fr. 45.00 pro Stunde. Im Vergleich beträgt der durchschnittliche Stundenansatz beim Staatspersonal Fr. 59.00 pro Stunde. Es ist schon erstaunlich, dass beim Staatspersonal 1.5% Verbesserungen, bei den nebenamtlichen gewerblichen Experten aber Reduktionen von 10% vorgeschlagen werden.

Das Projekt “Arbeitsplatz Schule” im Bereich Volksschulbildung verursacht mit den Massnahmen ab Schuljahr 2012/13 bis Schuljahr 2015/16 insgesamt 21 Mio Franken, wovon rund 5 Mio Franken dem Kanton anlasten. 

Zu den Vorstössen
Im Sonderschulbereich Volksschulbildung wurden insgesamt Kürzungen im Umfang von 700’000.00 Franken(1. Entwurf) getätigt. Das Postulat P111 verlangt die Überprüfung dieser geplanten Sparmassnahmen. Nachdem die Anzahl Plätze leicht reduziert wurden und die Zahl der Kinder mit einer Körperbehinderung ebenfalls leicht abnehmen sind diese Kürzungen vertretbar. Einzelförderungen und Therapien stellen für geistig behinderte Kinder oft eine zu grosse Belastung dar. Eigentlich ist es falsch beim Schwächsten zu sparen. Die Regierung wurde beauftragt Sparmassnahmen einzuleiten und sie hat es umgesetzt. Sinnvoller wäre gewesen, beim Bildungsdepartement, sprich in der Bildungsbürokratie der Dienststelle Volksschulbildung zu sparen.

Ausschüttung SNB-Gelder
Die Einnahmen aus der Ausschüttung der SNB-Gelder beeinflussen den Finanzhaushalt. Sie sind im Voranschlag 2012 als Ertrag aufzunehmen. Die Passivierung oder die Schaffung eines Fonds verfälscht das Bild. Die bestehenden Finanzprobleme werden damit hinausgeschoben. Grundsätzlich sind keine Sonderkässeli zu führen. Früher hatte man für alles und jenes Sonderkässeli. Mit der Einführung der HRM Rechnungsmodelle wurden diese abgeschafft. Auch Sonderkässeli müssen durch Einnahmen generiert werden. Es gibt keine andere Lösung, als die Ausgaben zu drosseln. Mit der M129 wird der Grundsatz true und fair view durchbrochen. Das Modell SNB-Gewinnverteilung ist aus Sicht der Nationalbank zu überdenken

Bemerkungen
Die SVP hatte das Budget der Regierung einstimmig abgelehnt und verlangte ein ausgeglichenes Budget ohne Steuererhöhung unter Einhaltung der Schuldenbremse. Mit dem 2. Entwurf ist eine kurzfristige Lösung gefunden worden. Die Schuldenbremse ist knapp eingehalten. Eine nachhaltige Finanzpolitik beinhaltet längerfristige Massnahmen. Die Fraktion der SVP ist nach wie vor der Auffassung, dass das Budget in dieser Form nur zähneknirschend akzeptiert werden kann. Die Hausaufgaben wurden nicht gemacht. Die Ausgaben wachsen weiter ungebremst. Der Aufwand wächst deutlich über dem BIP. Über die Leistungen  soll das Moratorium verhängt werden.

Den Anträgen der SVP auf Einrechnung der  Gewinnausschüttung des SNB Geldes sowie auf Verzicht der Steuererhöhung von 1/20 Einheiten wurde entsprochen.

Zum Schluss
Die SVP Fraktion ist für Eintreten auf die Botschaft B22a. Der Voranschlag sei zu genehmigen. Der Steuerbezug sei auf 1.50 Einheiten festzusetzen. Für die folgenden Planjahre 2013 bis 2017 sollen die Ausgaben massiv gebremst werden. Bei der Motion M 129 ist die Erheblicherklärung als Postulat abzulehnen. Ebenfalls ist das Postulat P111 abzulehnen. Die SVP wird in der Detailberatung noch 4 Einzelanträge stellen.

Ich danke der Regierung für die Zusammenarbeit und den Anwesenden für’s Zuhören.

Angela Lüthold, Kantonsrätin, Nottwil

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt

SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

E-Mail sekretariat@svplu.ch

Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1

Social Media

Besuchen Sie uns bei:

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden