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SVP lanciert Volksinitiative “Für eine bürgernahe Asylpolitik”

Die SVP will Ordnung ins Luzerner Asylwesen bringen. Die Verfassungsinitiative “Für eine bürgernahe Asylpolitik” schafft klare Verantwortlichkeiten, ermöglicht die Errichtung provisorischer Asyl-Zentren (z.B. Containersiedlungen) und entlastet die Gemeinden von den horrenden Asylkosten. Es darf nicht mehr sein, dass Asylsuchende ohne Rücksicht auf die Bevölkerung auf die Gemeinden verteilt werden. Der Start der Unterschriftensammlung ist am Samstag, 10. März 2012. Nötig sind 5’000 Unterschriften.

>> Download Unterschriftenbogen

Anfang Jahr wurde sie angekündigt, die Asylinitiative der SVP Kanton Luzern. Am 2. Februar 2012 beauftragte die Delegiertenversammlung dann eine Arbeitsgruppe, einen schlagfertigen Initiativtext auszuarbeiten, der die Asylmisere auf Stufe Kanton ins Lot bringt. Die SVP-Initiative will folgende Punkte umsetzen:

  • Keine Unterbringung von Asylsuchenden am Volk und den Gemeinden vorbei!
  • Es braucht endlich Massnahmen gegen Kriminelle. Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor!
  • Zahlen ohne Ende? Unsere Gemeinden sind von den erdrückenden Asyl-Folgekosten zu entlasten!

Initiativtext in der Form der allgemeinen Anregung:

Begehren auf Änderung der Kantonsverfassung

1. Die Unterbringung von vom Bund zugewiesenen Asylbewerbern ist Aufgabe des Kantons.

2. Das Asylwesen untersteht in sämtlichen Belangen dem Sozialdepartement.

3. Der Kanton wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Anliegen der betroffenen Gemeinde provisorische Asyl-Zentren ausserhalb der Bauzonen und geschlossene Lager für deliktische und renitente Asylbewerber zu errichten. Die Gemeinden legen die Dauer der Einrichtung vertraglich mit dem Kanton oder dem Bund fest. Dies gilt auch für die Einmietung in bestehende Anlagen.

4. Die temporäre oder dauerhafte Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Gemeinden (ausserhalb von provisorischen Asyl-Zentren) unterliegt den folgenden Bedingungen:

a) Die Sicherheit der Bevölkerung ist jederzeit gewährleistet.

b) Aufenthalte von mehr als einem Jahr sind nur für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene möglich.

c) Die Gemeinde kann deliktische und renitente Asylbewerberinnen und Asylbewerber und solche mit abgelehnten Gesuchen an den Kanton zurückweisen.

d) Die Gemeinden legen die demokratischen Mitbestimmungsrechte des Volkes fest.

5. Sämtliche direkten und indirekten Kosten und Folgekosten, welche durch Asylbewerberinnen und Asylbewerber entstehen, werden vom Kanton (resp. Bund) getragen. 

Erläuterungen zur Initiative:

Absatz 1+2:
Das Ziel ist die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten. Der Kanton ist für die Unterbringung der ihm zugewiesenen Asylbewerber verantwortlich. Er soll die Asylanten nicht einfach auf die Gemeinden abschieben können. In allen Asylbelangen gibt es einen Ansprechpartner , das ist, wie heute vorgesehen, das Sozialdepartement. Dem zuständigen Regierungsrat wird somit der Rücken gestärkt.

Absatz 3:
Dem Kanton wird mit diesem Absatz die Aufgabe erteilt, provisorische Asyl-Zentren ausserhalb der Bauzonen, z.B. Containersiedlungen oder geschlossene Lager, zu errichten. Die Anliegen der von diesen Zentren betroffenen Gemeinden werden berücksichtigt. 

Absatz 4:
Werden Asylbewerber , wider der primär angestrebten Praxis , nicht in provisorischen Asyl-Zentren (erläutert in Absatz 3) untergebracht und auf die Gemeinden verteilt, gelten diverse Bedingungen zum Schutze der Bevölkerung. 

a) Die Sicherheit der Bevölkerung ist rund um die Uhr gewährleistet. Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in einer Gemeinde muss der Sicherheitsaspekt, z.B. durch ein separates Konzept, klar geregelt sein. 

b) Dieser Punkt legt fest, dass grundsätzlich nur anerkannte Flüchtlinge und sog. “vorläufig Aufgenommene” auf die Gemeinden verteilt werden. Asylbewerber mit einem anderen Status werden prinzipiell in provisorischen Asyl-Zentren gemäss Absatz 3 untergebracht. Wenn gewährleistet ist, dass nur auf die Gemeinden verteilt wird, wer nachweislich verfolgt oder wegen fehlender Zumutbarkeit nicht zurückgeschafft werden kann, steigt die Akzeptanz in der Bevölkerung.

c) Die Gemeinden erhalten das lange ersehnte Recht, wirksam etwas gegen kriminelle Asylsuchende unternehmen zu können.

d) Um die Unterbringung von Asylsuchenden sauber abzustützen, sollen die Gemeinden das demokratische Mitbestimmungsrecht (Gemeindeversammlung, Volksabstimmung, fakultatives Referendum, Parlamentsbeschluss etc.) selber festlegen können.

Absatz 5:
Heute haben die Luzerner Gemeinden teils mit horrenden finanziellen Belastungen durch Asylbewerber zu kämpfen. Damit diese Kosten in der Kantonsrechnung sichtbar werden, sollen die Gemeinden davon entlastet werden. Fallen die Kosten dem Kanton zur Last, ist er gezwungen, den Druck zur Lösung der Asylmisere auf den Bund zu erhöhen.

Weitere Infos:

SVP Kanton Luzern

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