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“Für mehr Transparenz im Gebührendickicht”

Motion zur Anpassung des Gebührengesetzes: “Für mehr Transparenz im Gebührendickicht”

Gebühren sind das Entgelt für eine bestimmte Amtshandlung, die der Staat für einen einzelnen Bürger erbringt. Dahinter steht die Idee des Verursacherprinzips. Derjenige der eine Leistung will, also eine Dienstleistung beansprucht, soll  auch dafür zahlen. Dieses Prinzip wankt aber dann, wenn das Prinzip der Kostenwahrheit, was eng mit dem Verursacherprinzip zusammenhängt, nicht mehr eingehalten wird: 50 Franken für eine Unterschrift und Stempel: Was hat das noch mit Kostenwahrheit zu tun?

Franz Jäger, der frühere Professor für Wirtschaftspolitik und langjährige Nationalrat belegte 2002 in einer umfassenden Studie erstmals die schleichende Verlagerung der Staatseinnahmen weg von den allgemeinen Steuern und hin zu den individuellen Abgaben. Jaeger verfolgt die Entwicklung bis heute; sein Warnruf ist unverändert: «Wenn die Transparenz fehlt, wird das Gebührenwesen vom Staat als Einnahmekanal missbraucht.» Quelle: Beobachter 5/2014.

Desweitern ist es so, dass von Kanton zu Kanton, von Gemeinde zu Gemeinde enorme Unterschiede der fälligen Gebühren für die exakt gleiche Dienstleistung bestehen. Hierzu nur zwei kleine Beispiele: Wieso kostet eine Scheidung in der Stadt Basel 600 Franken, in Luzern aber 1800 Franken (sogenannter “Kostenvorschuss” für das Amtsgericht) oder eine Dauerplatzkarte in Solothurn 120 Franken, in der Stadt Luzern aber 600 Franken?

Derartige Bandbreiten sind nicht nur aus Konsumentensicht ein Unding, sondern auch staatspolitisch. Denn während jedes Prozent Steuersatz eine heftige Debatte auslöst, können Gemeinden und Kantone bei der Gebührenfestlegung willkürlich agieren. «Es ist höchst bedenklich, wenn so viel Geld ohne demokratische Legitima­tion eingetrieben wird», kritisiert Franz Jaeger. Quelle: Beobachter 5/2014.

Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans, der bei seinem Amtsantritt 2008 den Kampf gegen undurchsichtige Abgaben zur «Daueraufgabe» erklärt hat, ist «schockiert über das Ausmass und die Selbstverständlichkeit, mit der man Gebühren erhöht. Offensichtlich ist die Quelle zu einfach.» Quelle: Beobachter 5/2014.

Auch das Bundesgericht hat sich schon mit den Gebühren befasst. So hielt sie in einem Urteil aus dem Jahre 2008 fest, dass “eine Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der staatlichen Leistung stehen» darf und «sich in vernünftigen Grenzen halten» muss.

Bei diesem gesamten Gebühren-Wesen ist der Kanton Luzern in der Spitzengruppe: Er finanziert in denjenigen Bereichen, in den Gebühren anfallen, zu 89% daraus , im eidgenössischen Schnitt sind es 77%. Auch das ein klarer Hinweis, dass der Kanton Luzern besonders “fleissig” darin ist, den Bürger, die Bürgerin über die intransparenten Gebühren unverhältnismässig zur Kasse zu bitten.

Aus all diesen Überlegungen heraus beantragt die SVP folgende Änderungen/Ergänzungen in der kantonalen Verfassung:

Somit verlangen wir folgende Ergänzungen im Gebührengesetz!

I. Geltungsbereich und Begriffe

§3

 

    • Der durch Gebühren erzielte Gesamtertrag darf die Aufwendungen des Gemeinwesens nicht übersteigen und die im Einzelfall erhobene Abgabe darf nicht in ein offensichtliches Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung treten.

 

 

 

IV. Gebührenerhebung

§15

 

    • Alle Gebühren der kantonalen Gesetzgebung sind in einem Gebührenkatalog zu erfassen, der jeweils zu Beginn einer Legislatur dem Kantonsrat zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen ist. Die Höhe von Gebühren, deren Gesamtertrag über den Aufwendungen des Gemeinwesens angesetzt wird, sollen je einzeln überprüft und genehmigt werden. Es werden nur genehmigte Gebühren erhoben.

 

Mehlsecken, 31. März 2014

Robi Arnold, Kantonsrat, Reiden 

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