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Kindergärtnerin mit Kopftuch: Geltendes Recht durchsetzen!

Auf befristeter Basis unterrichtet in Kriens seit Ende April 2013 eine muslimische Kindergarten-Lehrperson mit Kopftuch , was glasklar gegen geltendes Recht verstösst: Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts von 1998 ist dies nämlich verboten! Offenbar sei die Lehrperson aufgrund der angespannten Personalsituation und als Stellvertretung nur für wenige Monate eingestellt worden. Gemäss unseren Informationen sympathisiert die betreffende Kindergärtnerin gar mit dem islamistischen Umfeld, was mit der Rolle einer Lehrperson im staatlichen Auftrag definitiv nicht kompatibel ist. Die SVP des Kantons Luzern fordert die sofortige Aufklärung der Umstände, weshalb eine Muslimin mit Nähe zu fundamentalistischen Kreisen an Luzerner Schulen unterrichten darf.

Die Schweiz ist ein laizistischer Staat. Die Trennung zwischen Kirche und Staat wird in unserem liberalen Bundesstaat grossgeschrieben. Staatsbedienstete, insbesondere im Bereich Bildung, haben die grosse Verantwortung, in der Wissensvermittlung sowohl politisch als auch konfessionell neutral zu agieren. Diese Staatsphilosophie verbietet es z.B. Musliminnen, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten. Das Bundesgericht hielt diesen Grundsatz in einem Urteil von 1998 auch ausdrücklich so fest , und wurde dabei 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich gestützt. Trotzdem unterrichtet seit Kurzem eine Muslimin mit Kopftuch in einem Krienser Kindergarten.

Absolut fragwürdig ist dabei, dass die besagte Lehrperson offenbar islamistischen Kreisen nahe steht. So sympathisiert sie gemäss unseren Informationen auf Facebook mit der fundamentalistischen Plattform “Die Wahrheit” und der “Islamischen Jugend Schweiz”, die enge Kontakte zum von Saudi-Arabien aus finanzierten Islamischen Zentralrat unterhält , und im Juni 2011 mit Störmanövern den Abbruch einer öffentlichen Veranstaltung der Jungen SVP erzwang. Während gewisse Kreise keinen Aufwand scheuen, dass in Schweizer Schulzimmern keine Kruzifixe mehr hängen, scheinen Islamisten im öffentlichen Dienst mehr Nachsicht zu geniessen.

Die SVP des Kantons Luzern fordert eine umgehende Aufklärung der Umstände, wie eine Muslimin mit Nähe zu fundamentalistischen Kreisen trotz Bundesgerichtsurteil mit Kopftuch an einer Schule des Kantons Luzern unterrichten darf.

SVP Kanton Luzern

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