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Leserbrief zum NLZ-Artikel “Luzern als Vorreiter bei Gutachten” vom 22. Juni 2013

Mit diesem verfänglichen Titel wird suggeriert, dass in der Frage der Beurteilung von Sexual-straftätern im Kanton Luzern alles im grünen Bereich sei. Frau Kantonsrichterin Marianne Heer führte sogar aus, dass der Kanton Luzern in der Überprüfung und der daraus resultierenden Beurteilung seit 2002 schweizweit führend sei. Sie beruft sich dabei auf eine Verordnung mit strengen Regeln und Erfordernissen an die beigezogenen Gutachter. Diese müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Forensische Psychiatrie besitzen und müssen auch sämtliche Untersuchungsakten zu den einzelnen Fällen, sowie allfällige bereits vorhandene Gutachten studieren. Darin liegt aber nicht die Lösung des Problems. Damit zeigen unsere Richter klar auf, dass sie sich in dieser Thematik, hinter einem “bewährten” System verstecken und damit die Verantwortung an die Gutachter abschieben wollen. Eine fatale Denkhaltung und ein gefährliches System. Die Gutachter müssen nicht entscheiden und die Richter berufen sich auf die Gutachter.

Die Realität zeigt den traurigen Irrtum dieser Denkweise auf. Warum ? Im letzten Jahr war unter dem Regime des so hoch gelobten Systems die Beurteilung des Sexualstraftäters M.W. vorgenommen worden. Kurze Zeit nach seiner Freilassung war dieser in Basel wieder rückfällig geworden. Ein fataler Fehlentscheid der zu neuen Opfern führte. Hat nun das System versagt oder die zuständigen Richter? Wäre einfach nach den Regeln des gesunden Menschenverstandes beurteilt worden, hätte man sich im Zweifelsfall gegen eine Freilassung aussprechen müssen. Kein System kann unseren Richtern in diesem heiklen Thema die Verantwortung abnehmen. Vielleicht würde ein Zusammentreffen mit den Opfern eher zu einem Umdenken führen, als der Einbezug von noch mehr “vermeintlichen” Experten. Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Dies sollten sich die entscheidenden Richter immer bewusst sein.

Guido Müller, Ebikon

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