Masseneinwanderung und Familiennachzug
Den Medienberichten entnehmen wir regelmässig, dass die Schweiz auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sei. Dem ist zum Teil sicher so. Dass jedoch nur Personen in die Schweiz einwandern, die über einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in der Schweiz verfügen, ist nicht richtig. Selten wird in den Medien erwähnt, dass ein Arbeitnehmer, der vom Ausland in die Schweiz zieht, all seine Familienmitglieder mitnehmen darf. Dazu gehören: Ehegatte oder Ehegattin, seine Nachkommen, die jünger als 21 Jahre alt sind, sowie seine Eltern und die Eltern des Ehegatten, wobei die Nationalität keine Rolle spielt. Bei einem Paar mit zwei Kindern haben insgesamt 8 Personen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, obwohl nur eine nachweislich einer Erwerbstätigkeit nachgeht! Aus diesem Grund muss die Personenfreizügigkeit nachverhandelt werden. Wir wollen die Zuwanderung in der Schweiz wieder selber steuern können.
Lisa Zanolla, Grossstadträtin & Vizepräsidentin SVP Kanton Luzern, Luzern