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Mit dem Regierungsrat gegen die Asylmisere

Die SVP Fraktion im Kantonsrat stellt sich mit einer dringlichen Motion hinter den CVP Regierungsrat Guido Graf, stärkt ihm den Rücken im Kampf gegen die Asylmisere im Kanton Luzern und fordert nun die Einreichung einer Standesinitiative im Flüchtlings- und Asylwesen.

Noch nie war die Asylproblematik im Kanton Luzern so gross wie im Moment. Aktuell werden den Gemeinden Millionenbussen angedroht, wenn sie nicht die zugeteilten Asylbewerber aufnehmen können oder wollen. Nun stellen sich auch die Gemeinden auf die Hinterbeine und wehren sich gegen das unverhältnismässige Delegieren von oben herab. Auf Gemeindeebene stehen kaum noch Unterkünfte zur Verfügung, die zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden können. Unter diesem Druck hat sich vor kurzem der CVP Regierungsrat Guido Graf mit einem Brief an Bundesrätin Simonetta Sommaruga gewandt. Sein in den Medien veröffentlichter Brief enthält Forderungen, die sich mit denen von der SVP des Kantons Luzern in ihrer kantonalen Volksinitiative für eine bürgernahe Asylpolitik weitgehend decken.

Vor diesem Hintergrund hat die SVP Fraktion nun entschieden, beim Regierungsrat eine dringliche Motion einzureichen. Mittels einer Standesinitiative zum Flüchtlings- und Asylwesen sollen im Namen des Kantons Luzern ausformulierte Forderungen bei den Bundebehörden platziert werden.

Die SVP unterstreicht ihre wichtigsten Kernthemen

Inhaltlich soll die Standesinitiative des Kantons Luzern unter anderem bewirken, dass die bisherige Praxis der Gewährung eines Flüchtlingsstatus bei Dienstverweigerern beendet wird. Künftig soll nur noch der Status „als Schutzbefohlene vorläufig aufgenommen“ an sogenannte Dienstverweigerer erteilt werden. Ein Familiennachzug soll unter diesem Status nicht mehr möglich sein.

Weiter müssen unmittelbar kostendeckende Beiträge für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus Eritrea ausgezahlt werden. Gerade die Platzierung bei Pflegefamilien verursacht hohe zusätzliche Kosten, die bis dato nicht vom Bund berappt werden.

Und damit Asylunterkünfte ausserhalb der Bauzonen möglich sind, hat der Bund das Raumplanungsgesetz als sofortige Notmassnahme zu ändern sowie auf 5 Jahre zu befristen. Auf diese Weise können Asylunterkünfte realisiert und relativ kurzfristig betrieben werden. Diese Forderung darf durchaus notrechtlich und damit rasch erfüllt werden.

Das Asyl- und Flüchtlingswesen bringt immer grössere Aufgaben mit sich. Bisher konnten meist Lösungen gefunden und auch eine grössere Anzahl von Asylbewerbern untergebracht werden. Ab sofort muss sich aber das Kantonsparlament ebenfalls politisch einbringen und geschlossen hinter dem CVP Regierungsrat Guido Graf stehen. Andernfalls droht der Kampf gegen die Asylmisere verloren zu gehen.

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