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Motion der SVP zur Einschränkung der Staatsgarantie der Luzerner Kantonalbank abgelehnt

Die Schulden- und Finanzkrise in Europa hat  zu fast undenkbaren Verwerfungen geführt. Der Euro hat gegenüber dem Schweizer Franken dramatisch an Wert verloren und bedroht damit unsere Volkswirtschaft. Die Angst vor der Staatspleite Griechenlands und einem Dominoeffekt auf weitere schwer verschuldete Staaten hat viele Vermögenswerte auch unserer Pensionkassen stark beeinträchtigt.

Früher wenig wahrscheinliche Szenarien sind plötzlich denkbar. Deshalb ist die Gewährung einer uneingeschränkten Staatsgarantie für die Luzerner Kantonalbank auch für Auslandgeschäfte nicht mehr verantwortbar.

Aus diesem Grunde hatte Paul Winiker, SVP Kantonsrat Kriens,  bereits 2011 eine Motion eingereicht. Nun hat der Kantonsrat gegen die Stimmen der SVP Fraktion die Motion abgelehnt, um die kurzfristigen Interessen der Staatsbank zu schonen.

Die Motion Winiker verlangte:

  • Ausschluss von Ausland-Kundengeschäften von der Staatsgarantie
  • für die Luzerner Kantonalbank

Verschiedene Schweizer Banken, darunter auch Kantonalbanken, sind mit Informationsanfragen (Vorwurf “Beihilfe zur Steuerhinterziehung”) und drohenden Klagen in Millionenhöhe der amerikanischen Steuerbehörden konfrontiert. Es geht dabei um Geschäfte mit Kunden aus dem Ausland bzw. um Ausland-Engagements.

Bereits befindet sich die Züricher Kantonalbank gemäss NZZ v. 22. Sept. 2011 “im Griff der US-Justiz” und ist mit dreistelligen Millionenforderungen der amerikanischen Steuerbehörden konfrontiert. Gemäss Schätzungen könnte das Engagement der ZKB mit amerikanischen Kunden rund 1.7 Mia Fr. betragen.

Damit die Luzerner Steuerzahler nicht unberechenbare und erpresserische Forderungen aus dem Auslandgeschäft über die Staatsgarantie bezahlen müssen, forderte die Motion der SVP die Begrenzung der Staatsgarantie auf inländische Kunden. Eine Staatsgarantie für Auslandkunden ist zudem ein Fehlanreiz in der heutigen Finanz- und Schuldenkrise, Vermögen aus dem Ausland und vor allem Fluchtgelder aus den krisengeschüttelten Peripheriestaaten anzuziehen. Die Wiederanlage solcher Gelder, vor allem wenn es sich um grosse Summe handelt, birgt unwägbare Risiken.

Leider hat der Regierungsrat die Haltung der LUKB unreflektiert übernommen und die Motion aus sehr formalistischen Gründen zur Ablehnung empfohlen. Ausser der SVP Fraktion unterstützte niemand die Motion, welche die Steuerzahler im Kanton Luzern vor unvertretbaren Risiken schützen wollte.

Paul Winiker, Kantonsrat, Kriens

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