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Motion: Offenlegung von Richternamen

Motion: Offenlegung von Richternamen bei Verfahren über Vollzugslockerungen und Aufhebungen von Strafen und Massnahmen, insb. in Verwahrungsfällen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die kantonalen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen (z.B. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Justizvollzugsgesetz), dass Gerichtsurteile und -entscheide über Vollzugslockerungen und Aufhebungen von Strafen und Massnahmen, insb. in Verwahrungsfällen, öffentlich zugänglich werden, einschliesslich der Namen der verantwortlichen Richter.

Begründung:
Gemäss Artikel 30 der Bundesverfassung sind Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung öffentlich. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind auch die Namen der verantwortlichen Richter bekanntzugeben. Dieser Regelung ist auch im Kanton Luzern zum ausnahmslosen Durchbruch zu verhelfen, und zwar durch eine kantonale Vollzugsnorm, die den bundesverfassungsrechtlichen Anspruch im Kanton Luzern konkret umsetzt. 

Guido Müller, Kantonsrat, Ebikon

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