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Postulat zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Kanton Luzern, insbesondere im urbanen Raum (Stadt und Agglo)

Aufgrund der derzeit laufenden Diskussion ob dem Verhalten vor allem von Fussgängern und Velofahrern im täglichen Strassenverkehr und den tagtäglich feststellbaren Übertretungen wird die Regierung eingeladen zu prüfen, mit welchen personellen und/oder juristischen Massnahmen dieser laufenden Verletzung der geltenden Gesetze und Verordnungen Einhalt geboten werden kann.

Anlässlich eines Vortrages bei der ACS Sektion Luzern, Ob- und Nidwalden hat sich Pol Kdt Hensler dahingehend geäussert, dass es nicht so einfach sei, den Velofahrer zu kontrollieren und Fehlverhalten zu ahnden. Dies kann zum Teil nachvollzogen werden.

Aber es kann nicht sein, dass bei der Kreuzung Bruchstrasse / Klosterstrasse, als Beispiel, die Stopp- Linien zu rund 80% rücksichtslos überfahren werden. Dies führt zu Gefährdung von Fussgängern und auch vom öV und MIV.

Das zuständige Departement wird ersucht, alle möglichen Massnahmen aufzulisten und mit den jeweiligen Kosten zu dokumentieren. Auf die Schaffung eines neuen Gesetzes soll bewusst verzichtet werden, denn das Strassenverkehrsgesetz der Eidgenossenschaft regelt die wichtigsten, auch die hier angesprochenen Problemfelder.

Besten Dank für rasche Umsetzung.

Marcel Omlin, Kantonsrat, Rothenburg

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