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Motion "Kein Asylzentrum gegen den Willen einer betroffenen Gemeinde"

Der Kanton Luzern plant in Fischbach ein Asylzentrum. In Zukunft soll der Kanton nur noch dort ein Asylzentrum einrichten können, wenn auch die betroffene Gemeinde damit einverstanden ist.

Begründung: Die Gemeinde selbst kann die Zumutbarkeit eines Asylzentrums beim vorgesehenen Standort am besten einschätzen. Wenn ein geplantes Asylzentrum zu nahe am Dorfzentrum liegt, wenn z.B. der Schulweg diverser Kinder am Asylzentrum vorbeigeht oder andere nicht zumutbare Dinge eintreffen, muss die betroffenen  Gemeinde in Zukunft die Möglichkeit haben, ein Asylzentrum abzulehnen, um so die Attraktivität einer Gemeinde zu gewährleisten. Aber auch die Angst der Bevölkerung kann so zum Teil genommen werden.

Es kann nicht sein, dass der Kanton über die Hoheit einer Gemeinde über ein Asylzentrum entscheiden kann.  Wenn man die schon bestehenden Gesetze konsequent anwenden würde, hätte man auch heute schon diverse Probleme weniger.

Grossdietwil, 13.9.2011, Christian Graber

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