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Muttersprache als erhaltenswertes Kulturgut

Es gibt wohl kein Land auf der Erde das seinen Kindern verbietet oder einschränkt sich in ihrer Muttersprache zu äussern. Wir im Kanton Luzern verfügen heute über eine gesetzliche Vorgabe, dass 2/3 der Unterrichtszeit im Kindergarten in Standardsprache erteilt werden soll. Neu soll eine Regelung von 50 zu 50 % gelten.

Damit schränken wir unsere Kleinen im Sprachgebrauch ein. Unsere Muttersprache, ein erhaltenswertes Kulturgut, ermöglicht unseren Kindern sich mit differenzierten Mundart-begriffen auszudrücken. Diese Grundhaltung lässt der Regierungsrat mit seiner in der Abstimmungsbotschaft geäusserten Aussage „Den Kindern ist es freigestellt ob sie hochdeutsch sprechen. Sie dürfen immer in Mundart antworten“ auch durchblicken. Warum brauchen wir dann überhaupt eine einschränkende und nicht kontrollierbare Regelung? Der pragmatische Ansatz der Initiative „Mundart soll die Norm sein“ , ohne starre Quoten, wird unseren Kindern gerechter.

So führte selbst eine vehemente Gegnerin der Initiative, Lehrerin und Kantonsrätin Felicitas Zopfi (SP),  anlässlich einer Diskussion aus, Zitat: „Keiner Kindergartenlehrerin kommt es in den Sinn ein Kind auf hochdeutsch zu trösten“.

Ja so ist es, denn mit der viel emotionaleren Nähe unserer Mundart kann besser auf ein Kind eingegangen werden. Lassen wir unsere Kinder Kinder sein. Lassen wir ihnen eine sprachliche Entwicklung im Kindergarten ohne unnötige Einschränkungen. Was in der Familie und auf dem Spielplatz Realität ist, soll auch im Kindergarten gelten.

Ich stimme JA zur Initiative und lehne den bürokratischen und nicht kindergerechten Gegenvorschlag ab. In der Stichfrage bevorzuge ich natürlich die Initiative.

Guido Müller, Kantonsrat, Ebikon

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