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Nein zu FABI am 9. Februar 2014

Es ist bedauerlich, dass im Abstimmungskampf nur vermeintliche Vorzüge der Vorlage ausgelobt und deren Nachteile ausgeblendet werden. Vielen Stimmbürgern dürfte nicht bewusst sein, dass sie für die Finanzierung künftig direkt mit hohen Mehrabgaben belastet werden. So soll die Obergrenze für den Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt werden. Viele flexible Arbeitskräfte in Randregionen, die heute einen weiten Arbeitsweg auf sich nehmen, werden damit bestraft. Es zeichnet sich bereits ab, dass in vielen Kantonen, mit der Begründung der Vereinheitlichung der Abzüge, dieser Ansatz übernommen wird.

Einmal mehr wird die Mehrwertsteuer zweckgebunden, für eine bestimmte Zeit, angehoben. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Mehrwertsteuererhöhung noch nie rückgängig gemacht wurde. Diese Erhöhung auf unserer bisher tiefen Konsumsteuer trifft einmal mehr überproportional die Haushaltsbudgets der unteren Einkommen. Nebenbei sei noch erwähnt, dass mit der Annahme von Fabi Luzern noch keinen Durchgangsbahnhof erhält. Die vorgesehenen Mittel sind einzig für die Projektierung eingestellt.

Guido Müller, SVP Kantonsrat, Ebikon

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