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Postulat über die Beseitigung einer Systemwidrigkeit im Finanzausgleichsgesetz

Das Finanzausgleichsgesetz ist wie folgt zu ändern: § 5 Absatz 3 ist zu streichen: «Wenn der Steuerfuss einer Gemeinde, die Ressourcenausgleich erhält, in den für die Berechnung massgebenden Jahren mehr als 20 Prozent unter dem mittleren Steuerfuss lag, wird der Ressourcenausgleich gekürzt. Der Regierungsrat regelt das Nähere.»

Begründung:
Ziel der Einführung des aktuellen Finanzausgleichssystems war es, Fehlanreize zu eliminieren. Ein wichtiger Pfeiler dieser Korrekturen war und ist dabei, dass Ausgleichszahlungen nicht mehr von konkreten Handlungen abhängen. Beispielsweise werden für Schulhausbauten oder Sanierungen von Gemeindestrassen keine Beiträge mehr ausgerichtet. Die Gemeinden können oder müssen sich vielmehr im Rahmen der ihnen garantierten Mindestausstattung bewegen.

§ 5 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes stellt diesbezüglich eine Systemwidrigkeit dar, da den Gemeinden bei bestimmten Handlungen die Beiträge gekürzt werden. Das löst ein Problem aus, da eine theoretisch betroffene Gemeinde damit den Anreiz hat, die Steuern künstlich hochzuhalten. Das ist ganz klar ein Fehlanreiz. Dieser würde sich akzentuieren, wenn eine Gemeinde aufgrund eines Ansteigens des mittleren Steuersatzes gezwungen wäre, ihre Steuern zu erhöhen, nur um die entsprechende Ressourcenausgleichszahlung nicht zu verlieren. Damit ist nachgewiesen, dass eine von der Regelung betroffene Gemeinde sich falsch verhalten wird.

Ob es überhaupt eine solche Gemeinde geben wird, ist fraglich. Bis heute sind sämtliche Gemeinden, die Ressourcenausgleich beziehen, ziemlich deutlich von dieser Grenze weg. Sollte es jedoch keine Gemeinde geben, die davon betroffen ist, kann die Regelung ohnehin gestrichen werden. Wäre eine Gemeinde wirklich davon betroffen gewesen, hätte sie wohl vorher den Steuersatz erhöht. Dieser Fehlanreiz muss eliminiert werden.

Dass es sich bei der vorhandenen Regelung um eine Systemwidrigkeit handelt, zeigt sich auch daran, dass der Bund eine solche Regelung nicht kennt.

Armin Hartmann, Kantonsrat, Schlierbach

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