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Steuergesetzrevision 2011 – Kein grosser Wurf

Die SVP Kanton Luzern nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung mit der Steuergesetzrevision 2011 weitere steuerliche Entlastungen im Umfang von 68 Millionen beim Kanton um 88 Millionen bei den Gemeinden plant.

Die SVP unterstützt eine konsequente, auf die Attraktivität des Standorts Luzern ausgerichtete Steuerpolitik. Sie unterstützt die vorgeschlagenen Massnahmen wie die Halbierung der Gewinnsteuer, die Entlastung von mittleren und hohen Einkommen sowie die Schaffung eines generellen Kinderabzuges. Die Anpassungen an das Bundesrecht sieht sie ebenfalls als richtig an. Darüber hinaus muss die SVP jedoch feststellen, dass es sich bei der Vorlage um keinen grossen Wurf handelt. Die Vernehmlassungsvorlage enthält im Wesentlichen jene Punkte, die der Kantonsrat mit der Überweisung von Vorstössen seit Längerem gefordert hat. Die SVP hat diese Vorstösse zur Halbierung der Gewinnsteuer, zur Entlastung von mittleren und hohen Einkommen sowie zur Schaffung eines generellen Kinderabzuges bereits im Kantonsrat unterstützt. Mit knapp 120 Millionen machen diese Elemente den Hauptteil der Revision aus. Ergänzt werden sie durch den Ausgleich der kalten Progression. Der notwendige Ausgleich der kalten Progression kann grundsätzlich nicht als steuerliche Entlastung angesehen werden. Es handelt sich dabei lediglich um die Verhinderung von versteckten Steuererhöhungen.

Die genannten vier Massnahmen sind richtig und notwendig, um die Attraktivität des Kantons Luzern zu erhalten und zu fördern. Steuerliche Entlastungen fördern die Ansiedlung von neuen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dienen aber auch der oft vergessenen Bestandespflege.

Die SVP ist enttäuscht, dass weitere geprüfte Massnahmen, wie die Anrechnung der Einkommensteuer an die Vermögenssteuer, nicht umgesetzt werden. Der Verweis auf die knappen Mittel greift dabei zu kurz. Die Erfolge der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kompensationseffekte deutlich höher sind als prognostiziert. Steuerliche Entlastungen müssen als Investition angesehen werden, nicht als Aufwand.

Der Verzicht auf die Abschaffung der Liegenschaftssteuer ist für die SVP nicht akzeptabel. Diese wurde geschaffen, um die Kosten von Erschliessungen abzugelten. Mittlerweile sind diese Kosten aber weitgehend durch Gebühren gedeckt. Die Liegenschaftssteuer hat deshalb keine Daseinsberechtigung mehr. Die SVP wird sich vehement für deren Abschaffung einsetzen.

Die Abschaffung der öffentlichen Auflage des Steuerregisters ist in den Augen der SVP nicht notwendig. Diese Massnahme schafft soziale Kontrolle und hebt die Steuermoral.

Eine Entlastung von 68 Millionen reicht in den Augen der SVP nicht aus, um die Position im Steuerwettbewerb nachhaltig verbessern zu können. Die Vorlage ist zu defensiv und muss nachgebessert werden. Zudem sind weitere Massnahmen notwendig. Die SVP fordert deshalb neben den gesetzlichen Reformen parallel zusätzliche lineare Steuersenkungen für die nächsten Jahre. Ein wichtiges Element dieser Steuerstrategie muss ein Steuerrabatt von mind. 1/10 Einheit für das Jahr 2008 sein.

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