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SVP fordert PUK zur Aufarbeitung des Skandals um die Luzerner Polizei

Nachdem die “Rundschau” des Schweizer Fernsehens aufgedeckt hatte, dass ein ranghoher Polizist, der seine Freundin verprügelte, 14 Monate später befördert wurde und ein weiteres Kadermitglied eine Untergebene über Monate unbehelligt sexuell belästigt haben sollte, ist die Führung der Luzerner Polizei um Kommandant Beat Hensler in akute Erklärungsnot geraten. Dessen Verhalten erscheint in einem immer schieferen Licht und hat dem Polizeistand einen massiven Imageschaden beschert. Die SVP fordert darum die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und die Suspendierung des Polizeikommandanten, bis sämtliche Vorgänge restlos geklärt sind.

Was Gesetzesverstösse angeht, stehen Angestellte der Polizei bekanntlich besonders im Fokus der Öffentlichkeit – zu Recht. Als Kämpfer für Recht und Ordnung gehört es zu ihrem Berufsauftrag, der Bevölkerung mit gutem Beispiel voranzugehen. Umso fataler wiegt daher die dilettantische Vorgehensweise, wie die Luzerner Polizei den Fall eines leitenden Polizisten behandelte, der laut “Rundschau” an Weihnachten 2010 seiner Freundin ins Gesicht geschlagen und sie mit Füssen traktiert hatte. Die zuständigen Polizeibeamten, die notabene dessen Untergebene waren, brachten die verletzte Frau ins Spital, wo sie komischerweise darauf verzichtete, Opferhilfe zu beantragen und einen Strafantrag einzureichen. Ob hier Druck ausgeübt wurde, muss zwingend geklärt werden. Denn vierzehn Monate später wurde der beschuldigte Kaderpolizist befördert. Polizeikommandant Beat Hensler erklärt, “ein polizeiexterner Untersuchungsbeamter” habe den Fall untersucht und davon abgeraten, “personalrechtliche Massnahmen” zu ergreifen. Wie sich herausstellte, war dieser sog. “externe Berater” jedoch ein Mitglied des Luzerner Justizdepartements. Nicht nur für Aussenstehende stinkt die Geschichte zum Himmel. Unfassbar, wie die Polizeiführung sämtliches Fingerspitzengefühl vermissen liess.

Noch eklatanter fällt Beat Henslers Führungsversagen allerdings beim zweiten bekannt gewordenen Vorfall ins Gewicht. Ein Kadermitglied, das beschuldigt worden war, eine Untergebene sexuell belästigt zu haben, wurde erst zwei Monate, nachdem Polizeikommandant Hensler vom Vorfall Kenntnis hatte, mit einem Hausverbot belegt. Dies jedoch nicht auf Intervention von Beat Hensler, sondern von Regierungsrätin Yvonne Schärli. Seither soll der Kaderpolizist bei vollem Lohn krankgeschrieben sein. Im November 2012 wurde das Strafverfahren mit einem Vergleich eingestellt.

Angesichts des ausgewiesenen öffentlichen Interesses und des offensichtlichen Führungsversagens seitens des Polizeikommandanten, ist die Notwendigkeit einer PUK zweifelsohne gegeben. Durch die geschilderten Vorfälle erlitt das Ansehen der Luzerner Polizei einen massiven Schaden. Nicht zuletzt zur Ehrenrettung aller anständigen Polizisten müssen nun handfeste Konsequenzen gezogen werden. Ebenfalls zu klären ist die Rolle der Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Yvonne Schärli. Noch immer deckt sie den fragwürdigen Polizeikommandanten Beat Hensler – auch wenn sich die Schlinge immer weiter zuzieht.

SVP Kanton Luzern

 

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