Artikel
Vernehmlassung der SKOS-Richtlinien
Was gegenüber den Familien, die nicht Wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, ungerecht ist, ist der Einkommens-Freibetrag. Die WSH-Familie kann fast bis zu Fr. 1000.– zum Erwerbseinkommen über Zulagen erhalten. Die “normale” Familie aber muss sogar noch Steuern auf das Erwerbseinkommen bezahlen. Sie muss die Prämienverbilligung beantragen und die Berufsauslagen können später über die Steuererklärung als Auslagen deklariert werden.