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Vernehmlassung der SKOS-Richtlinien

Was gegenüber den Familien, die nicht Wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, ungerecht ist, ist der Einkommens-Freibetrag. Die WSH-Familie kann fast bis zu Fr. 1000.– zum Erwerbseinkommen über Zulagen erhalten. Die “normale” Familie aber muss sogar noch Steuern auf das Erwerbseinkommen bezahlen. Sie muss die Prämienverbilligung beantragen und die Berufsauslagen können später über die Steuererklärung als Auslagen deklariert werden.

Hier der Begleitbrief zur Vernehmlassung als pdf

Hier die Vernehmlassungs-Antworten als pdf

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