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Vernehmlassung „Organisationsentwicklung 2017 der Luzerner Gerichte“

 
 
Stellungnahme der SVP Kanton Luzern zur Vernehmlassung OE17
 
Einsatz von Einzelrichter
Die SVP steht hinter dem konsequenten Einsatz von Einzelrichtern, sofern dieser dazu führt, dass Ressourcen eingespart werden können. Kritisch sehen wir es, wenn die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime der Subsidiarität dadurch eingeschränkt wird.
 
Aufhebung der Schlichtungsbehörde Arbeit
Der Aufhebung der Schlichtungsbehörde Arbeit stehen wir kritisch gegenüber, da dies ein Eingriff in die bewährte Subsidiarität darstellt. Wir nehmen zwar positiv zur Kenntnis, dass mit dieser Massnahme 60‘000 Franken eingespart werden sollte. Ob jedoch die Überführung der Aufgaben von der paritätisch zusammengestellten Schlichtungsbehörde Arbeit zu den Einzelrichtern wirklich und nachhaltig zu Einsparungen führt, wagen wir zu bezweifeln. Wesentlich ist, dass die Schlichtungsbehörde bei rund 80 Prozent der Fälle einen Vergleich zwischen den Parteien zustande bringt. Damit werden erfolgreich Gerichtsfälle und damit Folgekosten verhindert.
 
Unentgeltliche Rechtspflege
Der Ausdehnung der Rückzahlungspflicht bei der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege auf die amtlichen Kosten sowie deren Begrenzung auf zehn Jahre stimmen wir zu.
Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme und bitten um Berücksichtigung unserer Position bei der Ausarbeitung der Botschaft.
 
Für die SVP Kanton Luzern
 
Pirmin Müller, Kantonsrat
 
 
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