Artikel
Vernehmlassung zur Aktualisierung des Datenschutzrechtes
Mit Schreiben vom 5. Februar 2018 haben Sie uns zur Vernehmlassung zur Aktualisierung des Datenschutzrechtes eingeladen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit und nehmen gerne wie folgt dazu Stellung.
In der Grundhaltung ist es der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Luzern ein Anliegen, dass der Staat kostengünstig und effizient ist. Dies soll auch in der Art und Weise, wie persönliche Daten verarbeitet werden, so sein.
Vorauseilender Gehorsam ist jedoch nicht angezeigt. Der Zeitpunkt um das Gesetz anzupassen sehen wir als zu früh. Der Bund hat noch keine Totalrevision des Datenschutzgesetzes beschlossen. Der Kanton Luzern muss diese abwarten und allenfalls im Nachgang sein Recht anpassen. Die SVP beantragt somit eine Sistierung der Gesetzesrevision.
Kritisch steht die SVP Fraktion des Kantons Luzern der Finanzierung der Aufsicht gegenüber. Ein Ausbau und somit eine Verdopplung der Kosten, ist unverhältnismässig. Die Abwälzung der Kosten zu 50% auf die Gemeinden ist unserer Meinung nach nicht vertretbar. Es dürfen keine weiteren Kosten und auch Aufgaben auf die Gemeinden abgewälzt werden.
Strukturell gesehen soll die Wahl der Aufsichtsstelle dem Kantonsrat obliegen. Der Regierungsrat erarbeitet jeweils dazu das Budget und legt dieses ebenfalls dem Kantonsrat zur Genehmigung vor.
Für die SVP Fraktion
Schmid Patrick, Kantonsrat