Die Unternehmens-Verklagungs-Initiative ist wirtschaftsfeindlich und schadet auch den KMU
Sie ist eine Mogelpackung par excellence: Die Unternehmens-Verklagungs-Initiative, welche am 29. November zur Volksabstimmung gelangt. Sie hilft nämlich nur der (ausländischen) Juristen-Industrie. Wird die Initiative angenommen, so öffnet sich die Gefahr, dass Schweizer Firmen, auch KMU, von ausländischen Anwaltskonzernen in Zukunft mit erpresserischen Klagen eingedeckt werden. Nach dem Modell, das wir aus den USA kennen.
Denn neu ist bei der Unternehmens-Verklagungs-Initiative, dass nicht wie üblich der Klagende entsprechende Beweise für seine Klage erbringen muss, sondern dass der Beklagte seine Unschuld beweisen muss. Damit wird ein alter und bewährter Grundsatz des römischen Rechts über den Haufen geworden und vollständig verdreht. Das ist gefährlich. Denn damit können selbst kleine KMU, welche Waren im Ausland kaufen und in der Schweiz weiterverarbeiten, vor Gericht gezerrt und mit Millionen-Forderungen erpresst werden.
Dass die internationale Anwalts-Industrie schon jetzt die Hände reibt und die KMU-feindlichen Linksparteien triumphieren, ist nicht verwunderlich. Denn mit der Unternehmens-Verklagungs-Initiative lassen sich selbst aus kleinen Familien-Unternehmen Millionen aus den Kassen pressen. Dass damit Schweizer Arbeitsplätze gefährdet werden, interessiert die ausländischen Juristen kaum, die Linken schon gar nicht.
Die Schweizer Unternehmen stehen für die gesundheitliche Unversehrtheit aller Arbeitnehmer ein, auch für die Arbeitnehmer im Ausland. Deshalb wären Standards sinnvoller, an die sich auch die Unternehmen in anderen Ländern halten müssten. Die Unternehmens-Verklagungs-Initiative zieht jedoch nur auf die Schweizer Firmen ab. Deshalb ist die Initiative global wirkungslos, gar kontraproduktiv, weil sich Firmen ins Ausland absetzen könnten. Kurz: Die Initiative ist schädlich für den Werkplatz Schweiz.
Marcel Tschopp
Buttisholz