Fakten sprechen gegen das Planungs- und Baugesetz
Wenn unter dem Deckmantel der Beschleunigung die direkte Demokratie auf dem Altar einer Ideologie geopfert wird, ist ein solches Plangenehmigungsverfahren abzulehnen. Dass es auch ohne Abbau demokratischer Rechte geht, zeigt ein Blick in die Gemeinde Beinwil. Dort liegen, nach 13 Planungsjahren, seit August die Planungsunterlagen für drei Windanlagen auf dem Lindenberg öffentlich auf und im Frühling, neun Monate später, kann die Bevölkerung darüber abstimmen. Statt dass Projektplaner und Kanton ihre Hausaufgaben machen und ihre Planungszeit verkürzen, werden die Rechte der Bürger und die Gemeindeautonomie ausgehebelt. Unverständlich, wenn man weiss, dass Verfahrensverzögerungen durch das Verbandsbeschwerderecht der Umweltverbände ausgelöst werden und nicht durch die Stimmbevölkerung einer Gemeinde.
Eine «Alibiübung» ist die Mitwirkung. Die Bevölkerung kann zwar in «geeigneter» Weise mitwirken und der Gemeinderat «kann» Anträge an den Regierungsrat stellen. Jedoch wird keine einzige «verbindliche» Meinung abgeholt oder berücksichtigt. Dass die Bevölkerung vor Ort übergangen wird, ist Absicht. Zitat aus der Medienmitteilung des Kantons Luzern: «Eine Minderheit beantragte eine stärkere und verbindliche Einbindung der Stimmbevölkerungen in den Gemeinden. Für die Mehrheit der Kommission stellt jedoch der Verzicht auf eine solche Einbindung die zentrale Motivation für die Gesetzesanpassung dar».
Ein zentrales und beschleunigtes Verfahren beim Bau einer Eisenbahn ist alternativlos und gerechtfertigt, da mehrere Gemeinden, gar Regionen betroffen sind und der Zug zwingend von A nach B fahren muss. Beim Bau einer dezentralen Windanlage, die «Flatterstrom» produziert, jedoch nicht. Das Potenzial der hochgepriesenen Windkraft ist masslos übertrieben und hat etwa gleichviel «Wahrheitsgehalt“ wie die 40 Franken, die uns bei der Energiestrategie versprochen wurden. Fakt ist: Die 45 Anlagen in der Schweiz produzierten 0,12 Prozent vom Schweizer Strom. Auch wenn dieser hoch subventionierte Strom verzehnfacht würde, reicht er nicht mal für die halbe Zuwanderung.
Die Änderung beinhaltet zudem Vorschriften, die das Bauen noch komplexer, aufwendiger und teurer machen und zu mehr Verwaltung und Kontrollen führen. Die Pflicht zur Elektrifizierung von Parkplätzen schränkt die Wahlfreiheit ein und verursacht für Eigentümer, Mieter und Gewerbe weitere Mehrkosten. Hauseigentümer handeln bereits heute ökologisch und verantwortungsvoll – sie brauchen keine weiteren Bevormundungen.
Willi Knecht,
Kantonsrat SVP, Menznau