Von der «Konzerninitiative» profitieren vor allem Juristen
Die «Konzerninitiative» ist ein klassisches Beispiel für sogenanntes Juristen-Futter. Gut gemeint, aber über Anwälte und Richter effektiv der falsche Weg dazu. Grund dafür ist z.B. der einzigartige Haftungs-Mechanismus und die damit verbundene «Beweislastumkehr». Diese hat zur Folge, dass ausschliesslich Schweizer Unternehmen grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt werden. Faktisch müssen wir jederzeit mit Klagen aus aller Welt rechnen. Juristen würden sich die Hände reiben über dieses Eigentor der Schweiz!
Die Firmen müssten sich mit einem Aufbau einer gewaltigen Bürokratie gegen diese drohende Gefahr wappnen. Tatsächlich verlangt die Initiative, dass jede Firma ihre gesamte Lieferkette von A bis Z überwacht und unter Kontrolle behält. Spätestens bei dieser Forderung wird klar, dass es sich hier um das Werk von unverbesserlichen Schreibtischtätern handelt und vor allem für sich ein «Jöbbli» sichern wollen. Schon zu Beginn brauchte dieser Initiativ-Text ein Erläuterungsbuch von 59 Seiten mit 199 Fussnoten.
Das Gute an der Volks-Abstimmung ist, dass mit einem NEIN zur Konzerninitiative sich dennoch etwas verbessert. Bei einem NEIN kommt nämlich der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament automatisch zum Zug. Dieser sieht ebenfalls gewisse griffige Verschärfungen für Unternehmen im Gesetz vor – jedoch ohne diesen Initiativtext sogar in unsere Bundesverfassung zu schreiben.
Vroni Thalmann-Bieri
Sozialvorsteherin und Kantonsrätin SVP, Flühli