Wirkungsvoller Vorschlag statt Verfälschung des Wählerwillens
Replik auf Leserbrief Marco Korner, LZ 31.01.2026
Als langjähriger Kantonsrat kann ich den Unmut von Marco Korner über die vielen Rücktritte in unseren Parlamenten gut nachvollziehen. Es hat sich leider zur Unsitte entwickelt, im Jahr vor den Wahlen taktische Wechsel vorzunehmen. Jeder Kandidierende bestätigt bereits auf dem Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift, dass er oder sie die Wahl annimmt und das Amt während einer ganzen Legislatur ausübt. Von diesem Grundsatz sollte nur in gut begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Dem Vorschlag, bei Rücktritten den Sitz offen zu lassen, kann ich jedoch nichts Positives abgewinnen. Damit würde unser demokratisches System geschwächt und der Wählerwille verfälscht. Man nähme in Kauf, dass sich die Kräfteverhältnisse im Parlament und in den Kommissionen verschieben.
Inzwischen hat sich zudem eine neue Unsitte etabliert: Nachrückende, also bei der Wahl nicht direkt gewählte Kandidierende, werden reihenweise übergangen. Nicht mehr die Reihenfolge der Wahlergebnisse ist entscheidend, sondern rein parteipolitische Überlegungen. So wurden auf der SP-Liste Luzern-Land sechs mögliche Ersatzkandidierende übergangen, damit ein Gemeinderat in den Kantonsrat einziehen kann – eine klare Missachtung des Wählerwillens. Ein weiteres Beispiel: Unter den Ersatzmitgliedern der Mitte-Partei im Einwohnerrat Ebikon verzichteten sieben mögliche Ersatzmitglieder. Diese damaligen «Stimmenfänger» nahmen das angestrebte Amt nicht an, so dass nun der Kandidat mit den wenigsten Stimmen nachrückte. Auch dies ist eine eindeutige Missachtung des Wählerwillens.
Darum mein Vorschlag: Kandidierende, die auf dem Wahlvorschlag – also vor den Wahlen – mit ihrer Unterschrift bezeugen, im Falle einer direkten Wahl oder eines Nachrückens das Amt anzunehmen, und dies dann nicht tun, sollen bei den nächsten Wahlen für eine erneute Kandidatur in dasselbe Parlament ausgeschlossen werden.
Guido Müller,
Kantonsrat, Ebikon
