AFP 2027 bis 2030: Guter Abschluss, Steuererhöhung ab 2029 und Mittelstand geht leer aus
«Ein guter Rechnungsabschluss ist kein Selbstzweck. Er ist eine Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die ihn erwirtschaftet haben.

Der Regierungsrat hat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2027 bis 2030 vorgelegt. Die SVP anerkennt, dass der Kanton Luzern erneut solide Abschlusszahlen ausweisen kann. Diese Ausgangslage darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die guten Ergebnisse massgeblich auf Sondereffekte zurückzuführen sind, dass die Erfolgsrechnung bereits ab 2028 in strukturelle Aufwandüberschüsse kippt, dass ab 2029 der Steuerfuss wieder erhöht wird und dass der Regierungsrat den Mittelstand bei der Steuerentlastung vorerst im Stich lässt. Die SVP fordert Korrekturen. Sie wird sich dafür mit Nachdruck auf dem politischen Weg einsetzen.
Solider Abschluss, doch das Verdienst liegt nicht bei der Ausgabenpolitik
Acht positive Jahresabschlüsse in Folge und eine erfreuliche Hochrechnung I/2026 zeigen: Der Kanton Luzern ist finanziell stärker und unabhängiger geworden. Das ist eine gute Nachricht, und die SVP anerkennt diese Entwicklung ausdrücklich. Diese Stärke ist jedoch nicht in erster Linie das Verdienst einer disziplinierten Ausgabenpolitik, sondern zu einem wesentlichen Teil das Resultat einmaliger und volatiler Sonderfaktoren, allen voran der SNB-Gewinnausschüttung, die einen grossen Teil der ausgewiesenen Verbesserung der Erfolgsrechnung ausmacht.
Hinzu kommt der markante Rückgang der Zahlungen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA). Erhielt der Kanton Luzern im Jahr 2013 noch 371 Millionen Franken, sind es im Jahr 2027 gemäss AFP nur noch 49,1 Millionen Franken. Der Regierungsrat wertet dies als Ausdruck grösserer Unabhängigkeit. Für die SVP zeigt diese Entwicklung vor allem eines: Der Kanton kann sich künftig immer weniger auf Gelder von aussen verlassen und das ist grundsätzlich gut und gewollt. Jedoch muss der Kanton die eigene Ausgabenpolitik entsprechend konsequenter im Griff haben, statt sich auf Sondereffekte wie die SNB-Ausschüttung zu verlassen.
Für die SVP ist klar: Gelder der Nationalbank, die dem Kanton ausserplanmässig zufliessen, gehören nicht in den ordentlichen Staatshaushalt. Sie dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Ausgabenwachstums verwendet werden. Sobald Geld von der SNB fliesst, sind diese zum Beispiel als einmaliger Steuerrabatt auf der Steuerrechnung oder als einmalige Steuerrabatte für die Krankenkassenprämien zu verwenden.
Steuerfuss-Karussell statt echter Entlastung
Der Regierungsrat senkt den Steuerfuss für das Jahr 2027 zwar von 1,45 auf 1,40 Einheiten. Bereits ab dem Planjahr 2029 soll dieser jedoch wieder auf 1,45 Einheiten angehoben werden. Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung aussieht, entpuppt sich damit als befristetes Zückerchen mit anschliessender Steuererhöhung. Für die SVP ist das keine seriöse, nachhaltige Entlastungspolitik. Umso stossender ist es, dass ausgerechnet der Platzhalter für eine echte, dauerhafte Entlastung des Mittelstands über eine Steuergesetzrevision ersatzlos gestrichen wird.
Investitionen sind wichtig, aber nicht alles ist gleichzeitig finanzierbar
Der AFP 2027 bis 2030 zeigt ein differenziertes Bild. Für das Jahr 2027 rechnet der Regierungsrat noch mit einem Ertragsüberschuss. Bereits ab dem Planjahr 2028 kippt die Erfolgsrechnung jedoch in einen strukturellen Aufwandüberschuss, der sich bis 2030 fortsetzt und sich gemäss AFP auf jährlich 70 bis 97,8 Millionen Franken beläuft. Das Aufwandwachstum übersteigt damit das Ertragswachstum spürbar. Investitionen in die Infrastruktur des Kantons begrüsst die SVP grundsätzlich, sie sichern die Standortattraktivität und die Zukunftsfähigkeit Luzerns. Klar ist aber auch, dass nicht alle Investitionswünsche gleichzeitig finanziert werden können. Der Regierungsrat ist gefordert, klare Prioritäten zu setzen, damit die Investitionstätigkeit nicht zu einer dauerhaften Verschuldung führt. Diese wiederkehrenden Aufwandüberschüsse führen gemäss Planung dazu, dass aus dem heutigen Nettovermögen bis 2030 Nettoschulden werden. Diese Entwicklung ist ernst zu nehmen und rechtfertigt keine Selbstzufriedenheit.
Verzicht auf Steuerentlastung für den Mittelstand ist ein Affront
Besonders stossend ist für die SVP, dass der Regierungsrat im AFP 2027 bis 2030 auf den bisher vorgesehenen Platzhalter für eine Steuergesetzrevision zur Entlastung des Mittelstands verzichtet. Ausgerechnet in einer Phase, in der der Kanton finanziell so stark da steht wie seit Jahren nicht mehr und gleichzeitig beim allgemeinen Steuerfuss eine Erhöhung ab 2029 in Aussicht stellt.
Die SVP sieht diesen Verzicht sehr kritisch und wird ihn auf politischem Weg bekämpfen. Wer in Zeiten voller Kassen keine dauerhafte Entlastung für die arbeitende Bevölkerung vorsieht, sondern stattdessen mittelfristig sogar eine Steuererhöhung plant, verpasst nicht nur eine historische Chance, sondern belastet den Mittelstand doppelt. Die SVP fordert eine wirksame und nachhaltige Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und wird sich in den kommenden parlamentarischen Beratungen mit Nachdruck für die Wiederaufnahme eines griffigen Entlastungsprojekts für den Mittelstand einsetzen.
Die Forderungen der SVP
- Wenn Geld von der SNB an den Kanton fliesst, ist es dem Volk direkt zurückzugeben, zum Beispiel als einmaliger Steuerrabatt oder als einmalige Rabatte für die Krankenkassenprämien, statt zur Finanzierung laufender Ausgaben zu dienen.
- Der Platzhalter für eine Steuergesetzrevision zur Entlastung des Mittelstands ist umgehend wieder in den AFP aufzunehmen.
- Auf die angekündigte Erhöhung des Steuerfusses ab 2029 ist zu verzichten, solange keine substanzielle Mittelstandsentlastung beschlossen ist.
- Der Rückgang der NFA-Zahlungen (von 371 Millionen Franken 2013 auf noch 49,1 Millionen Franken 2027) zeigt, wie wichtig eine eigenständige, disziplinierte Ausgabenpolitik ist – der Kanton darf sich nicht auf Sondereffekte verlassen.
- Das Ausgabenwachstum ist konsequent zu bremsen, bevor die guten Abschlüsse durch strukturelle Aufwandüberschüsse und steigende Nettoschulden aufgezehrt werden.
- Bei den Investitionen sind klare Prioritäten zu setzen. Wichtige Infrastrukturprojekte verdienen Unterstützung, doch nicht alle Vorhaben können gleichzeitig realisiert werden.
- Die angekündigte Aufgabenüberprüfung 2029 darf kein reiner Platzhalter bleiben, sondern muss zu echten, überprüfbaren Entlastungen führen.
- Die SVP wird genau prüfen, ob beim Personalaufwand Korrekturmassnahmen vorgenommen wurden. Die eingerechnete Lohnkostenentwicklung liegt seit Jahren unverändert bei rund 1 Prozent pro Planjahr, obwohl die effektive Teuerung in dieser Zeit gesunken ist.
«Ein guter Rechnungsabschluss ist kein Selbstzweck. Er ist eine Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die ihn erwirtschaftet haben. Wer in dieser Ausgangslage strukturelle Aufwandüberschüsse einfährt, den Steuerfuss ab 2029 sogar wieder erhöhen will und gleichzeitig auf eine Entlastung des Mittelstands verzichtet, verspielt das Vertrauen der Bevölkerung. Die SVP wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die arbeitende Bevölkerung endlich spürbar entlastet wird.»