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Medienmitteilung

Aufgaben und Finanzreform 18 (AFR 18)

Der Regierungsrat hat die Aufgaben und Finanzreform 18 (Botschaft 145) sowie die Botschaften zum Wirkungsbericht 2017 Finanzausgleich und B 144 über die Anpassung des Finanzausgleichs. Die hauptsächlichen Forderungen der SVP sind im AFR 18 berücksichtigt. Die SVP nimmt zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Gemeinden mit der Botschaft einverstanden ist. Der Zeitplan ist nicht optimal, er ist schwierig aber möglich.

Die SVP kann grundsätzlich eine positive Würdigung des Gesamtwerkes vornehmen. In der Botschaft zur Aufgaben- und Finanzreform18, zehn Jahre nach der letzten Verabschiedung einer Aufgabenteilung, werden zwei für die SVP wichtige Punkte berücksichtigt. Die SVP steht hinter dem Kostenteiler 50:50 und zur Umsetzung des Wasserbaugesetzes. Darum stellt die vorliegende Botschaft aus Sicht der SVP  einen tauglichen Vorschlag dar. Beim Kostenteiler 50:50 erwarten wir, dass der Kanton dadurch in der Reformitis zurückhaltender wird und dass dies einerseits eine kostensenkende Wirkung und andererseits zu einer Beruhigung an der Schulfront führen wird.

Der Steuerfussabtausch stellt eine Herausforderung dar, deren Auswirkungen noch nicht bekannt sind. Darum ist es für die SVP wichtig, dass die Mehrheit der Gemeinden dem Vorgehen zugestimmt hat. Die SVP will keine Einführung einer Steuererhöhung über die Hintertüre. Bei der Umsetzung wäre dies zu gewährleisten.

Für die SVP stellt jedoch der Zeitplan eine grosse Herausforderung dar. Wir sehen ebenso eine Schwierigkeit in der Abhängigkeit von der SV17 und der Steuergesetzrevision 2020.

Das Programm ist für die Kommissionen durch das hohe Tempo sehr gedrängt und die Behandlung im Rat basieren auf nicht sichere Zukunftsentscheidungen. Die Abstimmungstermine für die SV17 und des AFR finden zur gleichen Zeit statt. Dadurch kann dies anschliessend zu Entscheiden führen die nicht der Idee des AFR 18 entsprechen und deren Auswirkungen nicht bekannt sind.

Wir fordern, dass die Regierung solch weitreichende Botschaften resp. mit den geplanten Massnahmen, früher mit den Kommissionen des Kantonsrats beraten!

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