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Medienmitteilung

Breite Luzerner Allianz gegen die Individualbesteuerung Heiratsstrafe abschaffen, aber nicht so!

Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft. Darin sind sich alle Parteien und Verbände des breiten Luzerner Komitees einig. Es gibt aber einfachere und fairere Wege, dieses Ziel zu erreichen – wie es verschiedene Kantone bereits heute erfolgreich zeigen.

Am 08. März 2026 stimmt die nationale Stimmbevölkerung über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Eine breite Luzerner Allianz bestehend aus der Die Mitte, SVP, deren Jungparteien Junge Mitte und JSVP, EVP sowie der KMU- und Gewerbeverband, die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft und der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband wehren sich gegen diese Besteuerung. Sie ist kompliziert, ungerecht und schafft neue steuerliche Probleme mit viel Bürokratie. Die breit aufgestellte Luzerner Allianz empfiehlt den Stimmberechtigten ein klares Nein am 08. März 2026.

 Mehr Bürokratie – mehr Aufwand für Bürgerinnen und Bürger

Die Einführung der Individualbesteuerung schafft einen massiven neuen Bürokratieapparat. Ehepaare müssten künftig zwei separate Steuererklärungen ausfüllen und ihr Vermögen künstlich aufteilen. Gerade für Bauern- und KMU-Familien bedeutet das einen erheblichen administrativen und komplizierten Aufwand. Betroffen sind aber nicht nur diese Kreise. Auch die Steuerverwaltungen der Gemeinden würden stark belastet. Allein im Kanton Luzern rechnet die Regierung mit rund 40 zusätzlichen Vollzeitstellen, um die stark wachsende Zahl an Steuerdossiers zu bewältigen. Dieser bürokratische Mehraufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Statt Fairness zu schaffen, drohen mehr Unsicherheiten, mehr Streitfälle bei Steuerentscheiden und höhere Kosten für alle.

Unfaire Reform – neue Benachteiligungen

Die Reform ist nicht nur sehr bürokratisch, sie ist auch inhaltlich unfair. Sie schafft neue Benachteiligte, statt bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Besonders betroffen wären Ehepaare mit stark unterschiedlichem Einkommen. Sie würden durch die Individualbesteuerung neu und deutlich schlechter gestellt. Denn künftig würden nicht nur Einkommen und Vermögen getrennt betrachtet, sondern auch die Abzüge halbiert. Konkret heisst das: Familien mit nur einem Einkommen verlieren zum Beispiel die Hälfte der Kinderabzüge. Auch andere soziale Abzüge und Ansprüche hängen neu vom individuellen steuerbaren Einkommen ab, mit teils absurden Folgen. So kann es passieren, dass der Partner oder die Partnerin einer sehr wohlhabenden Person plötzlich Anspruch auf Prämienverbilligungen oder andere Leistungen hätte, nur weil das eigene Einkommen unter einer Grenze liegt.

Das ist weder gerecht noch nachvollziehbar. Aus Sicht des überparteilichen Komitees ist klar:
Diese Reform schafft neue Ungerechtigkeiten und löst das eigentliche Problem nicht.

Aushebelung des Föderalismus

Mit der Einführung der Individualbesteuerung müssten die Steuersysteme auf allen drei Staatsebenen Bund, Kantone und Gemeinden grundlegend umgebaut werden. Dieser weitreichende Systemwechsel ist die Folge davon, dass der Bund bisher keine einfache und faire Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe umgesetzt hat. So ist es nicht verwunderlich, dass 21 von 26 Kantone sich gegen den vorliegenden Vorschlag zur Einführung der Individualbesteuerung wehren. Auch das Luzerner überparteiliche Komitee lehnt diesen starken nationalen Eingriff ab. Er schwächt die bewährte föderale Struktur der Schweiz und verlagert die Hauptlast auf die Gemeinden. Diese sind heute für die Veranlagung der natürlichen Personen zuständig und wären vom beschlossenen Systemwechsel am stärksten betroffen. In einem Punkt besteht Einigkeit: Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft. Darin sind sich alle Parteien und Verbände des breiten Luzerner Komitees einig. Es gibt aber einfachere und fairere Wege, dieses Ziel zu erreichen – wie es verschiedene Kantone bereits heute erfolgreich zeigen.

Aus diesen Gründen empfehlen Die Mitte, SVP, Junge Mitte, JSVP, EVP, KGL, AWG sowie der kantonale Bäuerinnen- und Bauernverband, die Individualbesteuerung am 8. März 2026 abzulehnen.

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6000 Luzern

Tel. 041 / 250 67 67

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