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Medienmitteilung

Medienmitteilung zur Coronasituation

Die SVP fordert von der Regierung die Ausarbeitung und Kommunikation einer verständlichen, nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Bewältigungsstrategie.

Die SVP Kanton Luzern beurteilt die aktuelle Krisenbewältigung der Luzerner Regierung als ungenügend. Sie fordert von der Regierung, diese Strategie zu schärfen, Widersprüche zu beseitigen und gemeinsam mit der Politik und der Wirtschaft tragfähige Mehrheiten für die Unterstützungslösungen zu finden.

Die letzten Wochen haben für die Schweiz massive Einschnitte in das öffentliche Leben gebracht. Bund und Kantone haben dabei Massnahmen erlassen, die nicht nur schwer verständlich sind, sondern einzelne Branchen vor schier unlösbare Probleme stellen. Eine klare Strategie lässt sich dabei immer weniger erkennen. Dies verunsichert die Bevölkerung und die Wirtschaft unnötig. Die SVP Luzern fordert deshalb eine strategische Auslegeordnung und eine Schärfung der Bewältigungsstrategie.

Die SVP anerkennt, dass die bisherigen Lösungen für die Wirtschaft nachgebessert werden müssen. Für Betriebe, die aufgrund der staatlichen Anordnungen unverschuldet in Bedrängnis kommen, braucht es einen einfacheren, unbürokratischeren und transparenteren Zugang zu Härtefallgeldern. Dabei muss die spezielle Situation der Gastro- und Freizeitbranche berücksichtigt werden.

Forderungen für die Bewältigungsstrategie

Die SVP fordert von der Regierung die Ausarbeitung und Kommunikation einer verständlichen, nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Bewältigungsstrategie.

Diese muss für die SVP auf folgenden Pfeilern aufbauen:

  1. Betriebe und Schulen sind so lange wie möglich offen zu halten. Auf unnötige Schliessungen ist zu verzichten. Statt grossflächige Schliessungen zu verhängen, sind bei Bedarf zuerst die Schutzkonzepte zu überdenken.
  2. Betriebe, die durch die Massnahmen in der Ausübung ihres Gewerbes behindert werden oder sonst speziell belastet sind, erhalten Unterstützung. Eine Konkurswelle und der Verlust von Arbeitsplätzen sind zu verhindern.
  3. Für die Unterstützung der Wirtschaft ist in erster Linie der Bund zuständig. Der Kanton trägt die Verantwortung, die Bundeslösungen zielführend umzusetzen und damit die Bundesmittel in den Kreislauf zu bringen. Er hat dies, soweit vom Bund gefordert und wirtschaftlich sinnvoll, mit eigenen Mitteln zu ergänzen.
  4. Die kantonale finanzielle Unterstützung konzentriert sich auf ein einzelnes Instrument (Härtefallregelung). Auf ein kompliziertes, undurchsichtiges Massnahmengeflecht ist zu verzichten. Damit wird auch verhindert, dass der Kanton eigene Instrumente allein finanzieren muss.
  5. Das Unterstützungsinstrument ist in der Finanzierung klar zwischen Bund und Kanton aufzuteilen. Das Instrument ist so auszugestalten, dass möglichst alle Bundesgelder zur Unterstützung der kritischen Branchen verwendet werden können.
  6. Das Unterstützungsinstrument darf keine Giesskannenelemente aufweisen. Unterstützt werden jene Branchen und Betriebe, welche in Bedrängnis geraten. Eine Abgeltung für die staatlich verordnete Schliessung ist im Sinn einer Fixkostenbeteiligung denkbar. Dabei kann es sich jedoch nur um eine Teilabgeltung nicht gedeckter Kosten handeln. Eine Vollkaskomentalität lehnt die SVP ab.
  7. Die heutigen Rahmenbedingungen für eine Härtefallunterstützung müssen überdacht werden. Insbesondere ist die Vorgabe zu lockern, dass nur Unternehmen mit einen Umsatzrückgang von 40% überhaupt ein Gesuch stellen können. Die Grenze muss auf unter 30% gesenkt werden.
  8. Die Ausarbeitung, beziehungsweise die Modifikation des Unterstützungsinstruments hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu erfolgen. Damit können spezifische Bedürfnisse der Betriebe besser erkannt werden – gleichzeitig wird die Tragfähigkeit des Instruments verbessert.

Die SVP zeigt sich für eine entsprechende Auslegeordnung gegenüber der Regierung, allen Parteien und der Wirtschaft gesprächsbereit. Die Unternehmen ruft die SVP dazu auf, im Hinblick auf die Überarbeitung der Rahmenbedingungen die Unterstützungsgesuche für Härtefallgelder auch wirklich einzureichen. Nur wenn tatsächlich Gesuche gestellt werden, kann erkannt werden, ob überhaupt Bedarf besteht oder ob nur die Bedingungen zu restriktiv sind.

SVP Kanton Luzern

Publikation: Freitag, 08. Januar 2021

Für Rückfragen:

Angela Lüthold, Präsidentin                                   079 606 90 54

Armin Hartmann, Fraktionschef                           079 786 79 13

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