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Änderung des Planungs und Baugesetz PBG 2024

Abstimmung am 24. November 2024

NEIN ZUR BESCHNEIDUNG DER GEMEINDEAUTONOMIE UND FÜR DIE BEWAHRUNG DER DIREKTEN DEMOKRATIE

Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ist wichtig, aber die lokale Bevölkerung muss mitreden können.

Mit der Anpassung des Planungs- und Baugesetzes werden durch die Plangenehmigungsverfahren für Windparks und Windkraftanlagen die Bürgerrechte und kommunale Kompetenzen stark eingeschränkt und die Gemeindeautonomie ausgehebelt.

Zudem werden Vorschriften zur Elektrifizierung von Parkplätzen in Gebäuden erlassen und die Regelungskompetenzen der Gemeinden in Bezug auf Vorgaben zu klimaangepasstem Bauen erweitert und verschärft.

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