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Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung

  1. Sind Sie mit der Neuberechnung der Pro-Kopf-Beiträge einverstanden? (vgl. 2.2 Die geplante neue Berechnungsformel)

Antwort: Nein

Bemerkungen:

Der Wechsel von den Normkosten hin zu den Standardkosten lehnen wir ab und fordern, dass die effektiven Kosten 50/50 zwischen Gemeinden und Kanton geteilt werden. Die Gemeinden haben, entgegen den Aussagen in der Botschaft, nie eine 50/50 Kostenteilung unter Betrachtung der Standardkosten gefordert. Unter dem Strich handelt sich bei den vorliegenden Änderungen um Sparmassnahmen, die zu Lasten fast aller Gemeinden gehen, weil diese künftig weniger Geld erhalten werden. Dass bei Unterbestand in den Klassen künftig keine Ausgleichszahlungen mehr geleistet werden müssen, ist ein schwacher Trost und steht in keinem Verhältnis zu den erwarteten Mehrkosten. Die errechneten Kostenstrukturen für Kindergarten, Basisstufe, Primarschule und Sekundarstufe sind nicht in allen Bereichen nachvollziehbar. Es ist beispielsweise eine Basisstufenklasse mit 281’600 SFR rund 50’000 SFR teurer als eine Kindergartenklasse und immer noch 13’000 SFR teurer als eine Primarklasse. Dies würde bedeuten, dass man durch die Einführung einer Basisstufe für jede Klasse eines Jahrgangs für die ersten 4 Jahre im Vergleich zu 2 Jahre Kindergarten und 2 Jahre Primarschule total rund 130’000 SFR Mehrkosten hätte. Auch scheinen die Raumkosten und der betriebliche Unterhalt mit 45’000 bis 75’000 SFR relativ hoch angesetzt. Hier fehlt in den Ausführungen der Botschaft die Herleitung dieser Zahl.

  1. Sind Sie mit der Reduktion der Strukturmodelle an der Sekundarschule von drei auf zwei (kooperatives und integriertes Modell) einverstanden? (vgl. 3.3 Die beiden Strukturmodelle der Sekundarschule)

Antwort: Nein.

Bemerkungen:

Die Autonomie der Gemeinden ist und bleibt ein wichtiges Glied für das Funktionieren der direkten Demokratie. Es scheint, dass relativ grosse Gemeinden, wie Willisau, Malters, Emmen und Horw durchaus ihre Beweggründe hatten, die getrennte Sekundarstufe zu führen. Aus der Sicht der SVP besteht weder aus finanzieller noch aus pädagogischer Sicht ein Grund die Zahl der Strukturmodelle zu reduzieren. Auch sehen wir die Vorteile für die Schüler und Schulen beim getrennten Modell mit besseren schulischen Leistungen der A/B- wie auch der C-Schüler, wie jahrzehntelange Erfahrungen aus unserem Nachbarland Deutschland statistisch klar belegen können.

Insbesondere, da nun seitens der Lehrerschaft sich die Zweifel der pädagogischen und sozialen Sinnhaftigkeit einer alters- und leistungsdurchmischten integrierten Sekundarstufe mehren (siehe Berichte der Stadt Luzern in der Luzerner Zeitung vom 27.07.2020). In der zitierten Umfrage der Lehrerinnen und Lehrer der Stadt Luzern, glauben nur 30 Prozent der Lehrpersonen, dass sie kognitiv starke Schüler adäquat fördern können.

Es darf nicht Ziel unserer Volksschule sein ein integriertes Schulsystem zu pushen, das historisch in den utopischen Vorstellungen der sozialistischen «68er»-Jahre entstanden war und mittlerweile in vielen Ländern nach jahrzehntelangem Misserfolg bereits wieder abgelöst wurde, weil der schulische Erfolg der guten, wie auch der schlechten Schüler vorprogrammiert ist. In diesem Sinne fordert die SVP, dass Gemeinden, die mit dem getrennten System gute Erfahrungen machten, dies auch weiterhin tun dürfen.

  1. Sind sie damit einverstanden, dass die behinderungsbedingten Zusatzkosten für den KITA-Besuch eines behinderten Kindes im Rahmen der Sonderschulung finanziert werden? (vgl. 4.3 Schaffung eines Angebots KITAplus)

Antwort: Ja

Bemerkungen:

Im Grundsatz begrüssen wir diese frühe Unterstützung, insbesondere wenn sie neben der nachgewiesenen Förderung auch unter dem Strich zu geringeren Kosten führen, so wie dies in der Vernehmlassungsbotschaft beschrieben ist. Der Kostenteiler 50/50 ist für uns akzeptabel, klar ist, dass sich aber auch die Eltern an den Kosten beteiligen müssen. Dies mit der Begründung, dass die Eltern wesentlich entlastet werden sollen und dadurch zusätzlich arbeiten können. Bzw. durch die Entlastung soll der Anreiz mehr zu arbeiten gesteigert werden, damit die in der Botschaft erwähnten positiven finanziellen Effekte auch eintreten.

  1. Sind Sie damit einverstanden, dass die Gemeinden die Schulsozialarbeit obligatorisch anbieten? (vgl. 5.1 Schulsozialarbeit)

Antwort: Nein

Bemerkungen:

Dies sind zusätzliche Kosten für Gemeinden, die ein Bedürfnis abdecken, das es in unseren Augen nicht in allen Gemeinden zwangsläufig gibt. Die Gemeinden sollen daher selber und situativ entscheiden können, ob sie eine Schulsozialarbeit brauchen oder nicht. Mit einer Pflicht würden lediglich zusätzliche Stellen geschaffen, die dann Probleme suchen, wo es gar keine gibt.

  1. Erachten Sie angesichts des Mangels an Praktikumsplätzen für die Studierenden der PH Luzern eine verstärkte Mitwirkung der Schulleitungen als richtig? (vgl. 5.3 Berufspraktische Ausbildung von Studierenden der PH Luzern an den Volksschulen)

Antwort: Ja

Bemerkungen:

Es herrscht aktuell ein Mangel an Lehrpersonen, dem es mit geeigneten Massnahmen entgegenzutreten gilt. Ob die Verankerung der Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und PH Luzern den erhofften Erfolg bringen, sehen wir kritisch. Wir gehen davon aus, dass die Schulleitungen bereits heute, das machen was nötig und vor allem möglich ist, um genügend Praktikumsplätze anzubieten. Wir betrachten die Ergänzung im Gesetz daher eher als symbolische Änderung.

  1. Sind Sie einverstanden, dass die frühe Sprachförderung in allen Gemeinden obligatorisch wird? (vgl. 5.4 Frühe Sprachförderung)

Antwort: Ja

Bemerkungen:

Dass die Sprachförderung obligatorisch wird, begrüssen wir, denn die Sprache ist ein entscheidender Teil für eine erfolgreiche Integration und beruflichen Erfolg. Sollte dieses Angebot in allen Gemeinden eingeführt werden, gilt es aber besonderes Augenmerk darauf zu halten, dass mit dem zusätzlichen Angebot nicht eine zusätzliche und unnötige Nachfrage geschaffen wird. Integration ist vor allem eine Holschuld, um die sich hauptsächlich die Migranten selbst kümmern müssen. Dass alle pauschal nur 30-40% der Kosten selber tragen müssen, finden wir falsch. Dies sollte allenfalls der Mindestbetrag sein, finanzstarke Familien, deren Kinder solche Sprachförderung benötigen, sollten bis zu 100% der Kosten die sie verursachen selber bezahlen. Mit dem Kostenteiler sind wir einverstanden. Eine weit effektivere und zielgerichtetere Methode die Sprache der fremdsprachigen Schüler nachhaltig zu fördern, wäre die Reduktion auf eine Fremdsprache auf der Primarstufe.

  1. Sind Sie damit einverstanden, dass bei der Festlegung der Kantonsbeiträge an die Tagesstrukturen von den Nettobetriebskosten der einzelnen Gemeinden ausgegangen wird? (vgl. 5.5 Anpassung der Festlegung des Kantonsbeitrags bei den Tagesstrukturen)

Antwort: Ja

Bemerkungen:

Prinzipiell macht eine solche Regelung Sinn. Wir würden jedoch eine festgelegte Obergrenze begrüssen, damit der Kanton nicht «Wunschlösungen» der Gemeinden zu finanzieren hat.

Kontaktperson für Rückfragen:

Bernhard Steiner

e-mail: bernhard.steiner@lu.ch

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