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Vernehmlassung

VNL-Antwort Neugestaltung Zweckverband grosse Kulturbetriebe und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung

Vernehmlassungsfragen

zur Vernehmlassungsbotschaft Neugestaltung Zweckverband grosse Kulturbetriebe und Weiterentwicklung regionale Kulturförderung

 

Name der Institution/Organisation*: Schweizerische Volkspartei des Kantons Luzern

Adresse, E-Mail, Ansprechperson für Rückfragen*: Lisa Zanolla, Schädrütistrasse 2, 6006 Luzern, lisa@zanolla.info

  1. Neugestaltung Zweckverband

2.1 Sind Sie mit dem vorgeschlagenen neuen Finanzierungsschlüssel für den Zweckverband von 60% Kanton und 40% Stadt Luzern einverstanden?

Die Analyse der Besucherzahlen für die Spielzeit 2018/19 hat gezeigt, dass 46,66% der Besucher aus der Stadt Luzern stammen (B&A 8/2020, S. 32). Mit dem neuen Finanzierungsschlüssel werden die Kosten zwischen Kanton und Stadt Luzern verursachergerechter geteilt. Wir erachten den Finanzierungsschlüssel von 50/50, den das Gutachten von Professor Schaltegger bei einer holistischen Betrachtungsweise vorschlägt, als wünschenswert. Da die Stadt Luzern diverse Leistungen dem Luzerner Theater nicht in Rechnung stellt oder stellte (kostenloses Baurecht im geschätzten Wert von 170‘000.-, Investitionen am Gebäude über 6.54 Millionen), kommt man dem Schlüssel von 50/50 noch etwas näher. Weiter begrüssen wir die daraus resultierenden jährlichen Einsparungen von 2.87 Millionen. Aus diesen Gründen sind wir mit dem neuen Finanzierungsschlüssel einverstanden.

2.2 Stimmen Sie der schrittweisen Einführung des neuen Finanzierungsschlüssels über drei Jahre (2023-2025) zu?

Der schrittweisen Einführung stimmen wir zu, damit sich die mehr belastete Gemeinde Luzern an die neue Bedingungen anpassen kann.

2.3 Sind Sie einverstanden mit der vorgeschlagenen Aufteilung der Investitionskosten: Lead und Finanzierung durch die Stadt beim Luzerner Theater, Lead und Finanzierung durch den Kanton Luzern beim Verkehrshaus der Schweiz?

Wir sind mit der vorgeschlagenen Aufteilung einverstanden. Mit dieser Aufteilung werden die Chancen, dass das Luzerner Theater erhalten bleibt erhöht. Dies aus dem Grund, dass das Verkehrshaus im Kantonsrat wohl eine grössere Akzeptanz geniesst als das Luzerner Theater, was die Investitionsbereitschaft des Parlaments erhöht. Der Kanton wird dadurch verhältnismässig weniger stark finanziell belastet. Nicht nur der Blick auf die Finanzen, sondern auch jener auf das Publikum, bringt uns dazu dieser Aufteilung zuzustimmen. Während das Verkehrshaus hauptsächlich kantonale und nationale Besucher anzieht, kommen 46.66% der Theatergäste aus der Stadt Luzern. Dass die Stadt Luzern beim Luzerner Theater Lead und Finanzierung übernimmt ist daher folgerichtig.

2.4 Haben Sie Bemerkungen zu den Ausführungen zum Luzerner Theater in der Botschaft?

Wir würden das Bruttoprinzip bei der Finanzierung bevorzugen, weil so die effektiven Leistungen und Kosten (insbesondere jene der Stadt Luzern) transparenter wären. Gleichzeitig dazu müsste dann aber der Finanzierungsschlüssel auf 50/50 angepasst werden, damit der Kanton nicht zusätzlich belastet wird.

2.5. Sind Sie einverstanden mit den gleich bleibenden Betriebsbeiträgen?

Bei den Betriebsbeiträgen sehen wir momentan keine grossen Sparmöglichkeiten. Verglichen mit anderen Stadttheatern in der Schweiz (B&A 8/2020, S. 38), ist das Luzerner Theater mit Subventionen von 20.2 Millionen im Jahr 2025 relativ günstig und weist aktuell einen Eigenfinanzierungsgrad auf, der sich im Mittelfeld befindet. Das heisst aber nicht, dass man Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen leichtfertig ungenutzt lassen darf. Wir wünschen uns daher, dass Ausgabendisziplin herrscht. Die Ausgaben über den Zweckverband von jährlich rund 28 Millionen für alle fünf grossen Kulturbetriebe sollen nicht erhöht werden.

2.6 Haben Sie weitere Bemerkungen zum Teil Zweckverband der vorliegenden Vernehmlassungsbotschaft?

  • Keine
  1. Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung

3.1 Erachten Sie die Einführung der Regionalen Kulturförderung als wirksames Mittel zur Förderung einer vielseitigen Kulturlandschaft in der Region und im Kanton?

Die Regionale Kulturförderung ist ein gutes Instrument, um lokale Kultur zu erhalten. Mit dem neuen Mechanismus erhalten neu alle Kulturschaffende Zugang zu finanziellen Mitteln und es wird für alle gleich lange Spiesse geschaffen. Dass der Wohnort der Kulturschaffenden nicht mehr entscheidend ist und dass alle Kulturschaffenden im Kanton künftig Zugang zu Fördergeldern erhalten, ist zu begrüssen. Wir denken, dass dadurch der Wettbewerb unter den Kulturschaffenden fairer und stärker wird und erhoffen uns so einen Mehrwert für die Bevölkerung und die kulturelle Vielfalt im Kanton.

3.2 Befürworten Sie die Pflicht der Gemeinden zur regionalen Kulturförderung?

Das Subsidiaritätsprinzip bleibt gewahrt, da die regionale Kulturförderung als Ergänzung und nicht als Ersatz konzipiert ist. Durch die Erneuerungen werden die gesellschaftlichen Veränderungen beachtet, so dass Arbeits- und Wohnort der Kulturschaffenden nicht mehr am gleichen Ort sein müssen, sondern der Beitrag zur Region entscheidend für die Förderung ist. Störend finden wir hingegen, dass mit der Pflicht sich an der Regionalen Kulturförderung zu beteiligen der Föderalismus und die Gemeindeautonomie geschwächt wird. Angesichts dessen, dass bereits heute fast alle Gemeinden solchen Regionen angeschlossen sind, ist dieser Eingriff aber vertretbar. Wichtig für diese Akzeptanz ist allerdings, dass die Kriterien für den Erhalt von Fördergeldern so angepasst werden, dass nicht nur die professionellen Kulturzentren profitieren. So würde insbesondere in den ländlichen und kleinen Gemeinden die Kulturförderungen an Akzeptanz und Bedeutung gewinnen.

3.3 Sind Sie mit der Rolle des Kantons als Mitfinanzierer einverstanden? Der Kantonsbeitrag soll gleich hoch wie der Gemeindebeitrag sein, jedoch maximal einen Franken pro Einwohner bzw. Einwohnerin und pro Jahr betragen.

Dass der Kanton künftig nur als Mitfinanzierer auftritt und nicht mitbestimmt ist richtig. Die vier Regionen haben unterschiedliche kulturelle Interessen und Ziele, die unter lokaler Führung am besten verfolgt werden können. Die Rolle des Kantons als Finanzierer halten wir für richtig, da es im Interesse des Kantons ist, die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Dass der Kanton sich maximal mit einem Franken pro Einwohner und zu gleichen Teilen wie die Gemeinden an den Kosten beteiligt, halten wir unter Berücksichtigung der Einsparungen von 2.87 Millionen beim Zweckverband Grosse Kulturbetriebe für angebracht.

3.4 Haben Sie weitere Bemerkungen zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung?

  • Keine
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