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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Guido Graf,

sehr geehrte Damen und Herren

Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat mit Schreiben vom 16. Januar 2020 das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes eröffnet. Sehr gerne nehmen wir hierzu zu den einzelnen Punkten Stellung:

Frühere Information der Krankenversicherer (PVG 5 Abs.3)

 Wir sind mit diesem Vorgehen grundsätzlich einverstanden. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass der Regierungsrat für Fälle, bei welchen sich die Einkommenssituation im Folgejahr wesentlich ändern wird, eine Klausel vorsieht (siehe auch PVG 8a). Zudem soll eine Änderung der Krankenkasse (welche bis Ende November möglich ist) oder eine Veränderung der Franchise (welche bis Ende Dezember möglich ist) trotzdem noch berücksichtigt werden können. Dafür darf jedoch keine unnötige Bürokratie aufgebaut werden.

Prämienverbilligung für EL-Bezügerinnen und -Bezüger (PVG 8 Abs.2)

 Wir unterstützen, dass für die Auszahlung höchstens die effektiven Prämien angerechnet werden. Dies verbessert die Anreize wesentlich und führt zu Einsparungen. Personen mit Prämien über der Durchschnittsprämie können ihren Einkommensverlust durch einen Wechsel der Krankenkasse vollständig kompensieren. Da dieser Wechsel nicht im selben Jahr erfolgen kann, hat der Regierungsrat für solche Fälle Übergangsbestimmungen vorgesehen. Dies unterstützen wir.

Meldung der Grenzgängerbewilligungen (PVG 9 Abs.1)

 Wir unterstützen die neue gesetzliche Grundlage, dass das Amt für Migration (AMIGRA) dem Sozialversicherungszentrums des Kantons Luzern (WAS) Grenzgänger melden soll.

Meldung des Versichertenbestandes (PVG 13 Abs.3)

 Wir finden diese Meldung sinnvoll und unterstützen die geplante Änderung.

Auszahlungsverfahren (PVG 20 Abs.1)

 Wir unterstützen den Wegfall des Absatzes eins von PVG 20 und unterstützen die bisherige Praxis.

Diverse Punkte

 Die Anpassung der IT-Programme wird rund CHF 75’000 kosten. Diese sollen hälftig dem Kanton und den Gemeinden belastet werden. Dabei würden wir eine volle Kostenübernahme des Kantons begrüssen.

Die bereits in Vorstössen als erheblich erklärten Anliegen «Abschaffung Heiratsstrafe» und «Optimierung des Kreises der Anspruchsberechtigten» sind nicht Teil dieser Vernehmlassung. Wir gehen jedoch davon aus, dass für diese Punkte im Jahr 2021 dem Parlament ein Vorschlag unterbreitet wird.

Fazit

Wir unterstützen die Gesetzesänderung. Diese kann nach unserer Beurteilung weiterbearbeitet und dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt werden. Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und hoffen, dass Sie unsere Anliegen bei der Ausarbeitung der Botschaft berücksichtigen.

Freundliche Grüsse

SVP Kanton Luzern            

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