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Vernehmlassung

Änderung des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes und des Betreuungs- und Pflegegesetzes betreffend Finanzierung der Ergänzungsleistungen zur AHV für Heimbewohnerinnen und -bewohner

1 Sind Sie damit einverstanden, dass die solidarische Finanzierung der «EL zur AHV im Heim» durch die Gemeinden auch ab 1. Januar 2023 weiterhin bei einer «rechnerischen Taxgrenze» begrenzt wird und der diesen Wert übersteigende EL-pflichtige Anteil der Heimtaxe von der Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person zu tragen ist?
x ja ☐ nein
Bemerkungen: Keine

 

2 Sind Sie damit einverstanden, dass diese «rechnerische Taxgrenze» (aktuell Fr. 165.–/Tag) ab 1. Januar 2023 neu als Prozentwert in Relation zum allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende bei den EL festgelegt und damit an die Teuerungsentwicklung bei den EL gekoppelt wird? (Fr. 165.–/Tag ~ 307% des allgemeinen Lebensbedarfs für Alleinstehende bei den EL )
x ja ☐ nein
Bemerkungen: keine

 

3 Sind Sie damit einverstanden, dass der Kanton den Pflegeheimen, die EL-Beziehende beherbergen, Vorgaben dazu machen können soll, wie Zuschläge für einen erhöhten Betreuungsbedarf (z.B. für Demenz) bei der Aufenthaltstaxe zu berücksichtigen sind?
☐ja X nein
Bemerkungen:

 

 

 

 

 

 

Die SVP ist der Meinung, dass am heutigen System mit Demenzzuschlägen festgehalten werden soll. Im Bereich der Aufenthaltstaxe, welche auch die Betreuung enthält, würde eine zwingende vollständig solidarische Finanzierung die Freiheit der Heime unnötig einschränken und Demenzbetroffene aufgrund der zusätzlichen Erträge sogar besserstellen. Wie die Regierung in A 491 ausgeführt hat, beruht das heutige System auf privatrechtlichen Vereinbarungen und es funktioniert. Es gibt keinen Grund, warum der Staat hier die private Freiheit einschränken muss. Schliesslich steht den Heimen heute auch die Freiheit zu, eine solidarische Finanzierung anzubieten.

 

4 Sind Sie mit der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage für die Sicherstellung der Aufenthaltstaxen im Pflegeheim (Heimdepot) und der subsidiären Übernahme dieser Kosten durch die Wohnsitzgemeinde der pflegebedürftigen Person einverstanden?
x ja ☐ nein
Bemerkungen:

 

Dies wird heute bei einigen Heimen schon gelebt und erscheint sinnvoll, da die EL diese Kosten nicht übernimmt.

 

5 Sind Sie mit der inhaltlichen Erweiterung des Monitorings «Pflegefinanzierung» mit der Entwicklung der Aufenthaltskosten (Hotellerie und Betreuung) im Pflegeheim einverstanden?
x ja ☐ nein
Bemerkungen:

 

Eine stetige Überprüfung ist sicherlich gut. Wichtig dabei ist, dass der administrative Aufwand nicht zu gross wird.

 

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